BK3-14-088 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffenltichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Vodafone GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Vodafone GmbH hat mit Schreiben vom 19.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

beantragt auf Basis einer Vergleichsmarktbetrachtung zur Telekom Deutschland GmbH für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis 31.12.2016

  1. die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung Vodafone-B.1Tarifzone I –„Verbindungen in das Telekommunikationsnetz von Vodafone bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene“ – in Höhe der von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-14/015 beantragten Entgelte für die Leistung Telekom B.1 Tarifzone I in Höhe von 0,0053 €/Min (Haupttarif) und 0,0037 €/Min (Nebentarif)

  2. die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung Vodafone-NGN-B.1 – „Verbindungen in das IP-basierte Telekommunikationsnetz (NGN) von Vodafone“ – in Höhe der von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3c-14/015 beantragten Entgelte für die Leistung Telekom N-B.1 in Höhe von 0,053 €/Min (Haupttarif) und 0,0037 €/Min (Nebentarif)

zu genehmigen.

Hilfsweise zum jeweiligen Antrag zu 1. sowie zu 2. beantragt Vodafone, ihr für ihre Leistungen Vodafone-B.1 Tarifzone I und Vodafone-NGN-B.1 die gegenüber der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-14/015 genehmigten Entgelte für die Leistung Telekom B.1 Tarifzone I sowie für die Leistung Telekom N-B.1 zu genehmigen.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/088

Stand: 07.10.2014

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