BK3-14-089
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der HSE Medianet GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die HSE Medianet GmbH hat mit Schreiben vom 19.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt ab dem 01.12.2014:
1. Für die Terminierungsleistung HSE Medianet-B.1 gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min | 0,0037 €/Min |
Hilfsweise beantragt sie für die Terminierungsleistung (HSE Medianet-B.1)
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
2. Für die Terminierungsleistung HSE Medianet-N-B.1 gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min | 0.0037 €/min |
Hilfsweise beantragt sie für die Terminierungsleistung
HSE Medianet-N-B.1 (NGN technologiekonform) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
3. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. und 2 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, HSE Medianet GmbH, nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
4. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet.
5. Die unter 1. und 2. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/089
Stand: 07.10.2014