BK3-14-090 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Heli NET Telekommunikation GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Heli NET Telekommunikation GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 19.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt ab dem 01.12.2014:

1. Für die Terminierungsleistung HeLi NET-B.1 gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
Entgelte der HeLi NET-B.1 gemäß Ziffer I
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0053 €/Min0,0037 €/Min
Hilfsweise für die Terminierungsleistung HeLi NET-B.1
Entgelte der HeLi Net-B.1
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0024 €/Min0,0024 €/Min
2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, Heli NET Telekommunikation GmbH & Co. KG nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
3. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet.
4. Die unter 1. und 2. b4. Die unter 1. und 2. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.eantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/090

Stand: 07.10.2014

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