BK3-14-092 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der TNG Stadtnetz GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die TNG Stadtnetz GmbH hat mit Schreiben vom 19.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

Die TNG Stadtnetz GmbH beantragt die folgenden Entgelte ab dem 01.12.2014 für die Terminierungsleistung („TNG Stadtnetz GmbH -B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1):

Entgelte der TNG Stadtnetz GmbH-B.1 gemäß Ziffer I
Peak-TarifOff-Peak-Tarif
0,0053 €/Min0,0037 €/Min

Hilfsweise für die Terminierungsleistung („TNG Stadtnetz GmbH -B.1“):

Entgelte der TNG Stadtnetz GmbH-B.1
Peak-TarifOff-Peak-Tarif
0,0024 €/Min0,0024 €/Min
  1. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der TNG Stadtnetz GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

  2. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet.

  3. Die unter 1. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/092

Stand: 07.10.2014

Mastodon