BK3-14-095
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Orange Business Germany GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die Orange Business Germany GmbH hat mit Schreiben vom 22.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
- Die Genehmigung der Entgelte für die Terminierung von Verbindungen in das Netz der Orange (Leistung Orange-B.1 in der Tarifzone I sowie Leistung Orange-B.32) in der aus Anlage 1 und Anlage 2 ersichtlichen Höhe für den Zeitraum ab dem 1. Dezember 2014 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016;
Für den Fall, dass ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommt, gleichfalls die Genehmigung dieses höheren Entgelts nach dem Vergleichsmarkts- und Günstigkeitsprinzip.
Tarifzone | Haupttarif werktags (Montag-Freitag) 09:00 Uhr-18:00 Uhr | Nebentarif werktags 18:00 Uhr-09:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen 00:00 Uhr-24:00 Uhr |
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1 | 0,0024 €/min. | 0,0024 €/min. |
Haupttarif werktags (Montag-Freitag) 09:00 Uhr-18:00 Uhr | Nebentarif werktags 18:00 Uhr-09:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen 00:00 Uhr-24:00 Uhr |
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0,0026 €/min. | 0,0026 €/min. |
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/095
Stand: 07.10.2014