BK3-14-106
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der First Communication GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die First Communication GmbH hat mit Schreiben vom 10.11.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
- Ab dem 01. Dezember 2014 wird für die Leistung First-B .1 Tarifzone I (Terminierung von Verbindungen aus den Telekommunikationsnetzen von lnterconnections-Partnern in das Teilnehmernetz der Antragstellerin) ein Entgelt in Höhe des der Telekom für diese Leistung genehmigten Entgeltes beantragt.
- Die Genehmigung wird befristet bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2016 erteilt.
- Die Genehmigung nach vorstehenden Ziffern 1. und 2. wird vorläufig bis zum Wirksamwerden der Entscheidung in der Hauptsache erteilt.
- Die vorläufige wie auch die endgültige Genehmigung werden unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass die endgültige Regulierungsverfügung von der vorläufigen Regulierungsverfügung vom 05. September 2012 abweicht.
BK3g-14/106
Stand: 19.11.2014