BK3-14-113
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 26.11.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
I. Beantragt wird aufgrund der Ablehnung der Abrechnung nach Aufwand für Kollokationen im Zusammenhang mit den Interconnection-Anschlüssen (ICAs) die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte, rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.12.2013:
1. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.4. Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen (GEV, Niederspannungsversorgung)*
1.7. Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR*
b) Zusätzliche Preise
2. Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums*
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Angebots- und Bauphase beantragt:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.1 | Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird) | 310,34 € |
1.2 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes | 160,16 € |
1.3 | Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird) | 317,09 € |
1.4 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme | 128,58 € |
2. Für die Leistung
a) Bereitstellung
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Angebots- und Bauphase beantragt:
2.3 Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 194,69 €
2.4 Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme
2.4.2 je Erweiterung von RLT-Entwärmungsleistung, soweit keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind 149,52 €
3. Für die Leistung
a) Bereitstellung
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Angebots- und Bauphase beantragt:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
3.1 | Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung | 178,56 € |
3.2 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes | 160,16 € |
3.3 | Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung im Rahmen der Bauphase | 511,16 € |
3.4 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme | 128,58 € |
4. Für die Leistung
a) Bereitstellung
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Angebots- und Bauphase beantragt:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
4.1 | Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung | 178,56 € |
4.2 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes | 160,16 € |
4.3 | Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung im Rahmen der Bauphase | 511,16 € |
4.4 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme | 128,58 € |
5. Für die Leistungen
b) Zusätzliche Preise
Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR*
Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel zwischen SKR*
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Bauphase beantragt:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
5.1.1 | je Rückbau von Kollokation | 128,58 € |
5.1.2 | je Rückbau von Raumlufttechnik | 215,14 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
5.2.1 | je Rückbau von Kollokation | 300,52 € |
5.2.2 | je Rückbau von Raumlufttechnik | 183,82 € |
5.2.3 | je Rückbau Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel zwischen SKR | 365,61 € |
6. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.6. Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR*
1.7. Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR*
b) Zusätzliche Preise
2. Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums*
12. Rückbau*
Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR*
Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel zwischen SKR*
werden folgende Entgelte für telekominterne Leistungen bzw. Auftragnehmerleistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bauphase beantragt:
• für Besondere Leistungen “Tiefbau ausführen“
• für Abrechnung Gebührenbescheide
• für Wartezeiten Kabelziehtrupp
• für Wartezeiten Tiefbau:
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber ihren Subunternehmern
6.2.2 Abrechnung von Montageleistungen, die nicht in der Preisliste „Montage“ enthalten sind, gemäß Ziffern 1.2, 1.3, 1.6 und 2. Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand, Stand 25. Oktober 2012, (Anlage 1C)
6.3.1 Materialien werden gemäß der Preisliste “Material“ (Anlage 1E) erstattet.
6.3.2 Abrechnung von Materialien, die nicht in der Preisliste „Material“ enthalten sind, gemäß Ziffer 3. Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand, Stand 25. Oktober 2012, (Anlage 1C)
7. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.4. Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen (GEV, Niederspannungsversorgung, RLT)*
1.5. Verlegung eines Weiterführungskabels*
1.6. Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR*
1.7. Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR*
b) Zusätzliche Preise
2. Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums*
werden folgende Entgelte für Auftragnehmerleistungen für hoch/tiefbauliche und gebäudetechnische Gewerke in der Angebotsphase beantragt:
Die pauschalierten Entgelte unter 7.1.1.1, 7.1.1.2, 7.1.2.2, 7.1.3.2 und 7.1.4.4 fallen nur bei Nichtannahme des Angebotes an:
7.1.1.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen: 135,- €
7.1.1.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 235,- €
7.1.2 Auftragsvolumen > 2.000,- € und < Auftragsvolumen der Honorartafeln der HOAI
7.1.2.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen:
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz für Ingenieure- und Architekten: 85,- €
7.1.2.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 352,50 €
7.1.2.3 Nebenkostenpauschale in Höhe von 6% des Honorars nach 7.1.2.1
7.1.3 Auftragsvolumen, für die die HOAI die Anwendung der Honorartafeln vorsieht:
7.1.3.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen:
Abrechnung auf Basis der Honorartafeln der HOAI
7.1.3.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
7.1.3.3 Nebenkostenpauschale in Höhe von 6% des Honorars nach 7.1.3.1
7.1.4 Für den Fall der Erweiterung einer RLT-Anlage werden abweichend von Ziffer 7.1.1, 7.1.2 und 7.1.3 folgende Entgelte beantragt
7.1.4.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
7.1.4.1.1 Splitanlagen
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
Bis 10 | 26,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 25 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 | 25,70 24,30 23,10 22,90 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 100 bis 150 150 bis 200 200 bis 250 | 22,00 21,00 20,00 19,00 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
bis 5 5 bis 10 | 27,0 23,0 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 25 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 | 22,0 20,8 19,3 17,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 100 bis 150 150 bis 200 200 bis 250 | 16,3 15,1 14,1 13,1 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
250 bis 300 300 bis 400 400 bis 500 | 12,1 11,1 10,1 |
7.1.4.3 Honorar im Fall der Nichtannahme des Angebots: 15 % der Basisvergütung nach 7.1.4.1
7.1.4.4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
Erstattung der Auslagen gemäß den jeweils gültigen, im Extranet veröffentlichten Leistungsverzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRA-BAG) und dessen Subunternehmern für
• Kühllastberechnung (Leistungsverzeichnis 0010 - 00020)
• Entwärmungsberechnung Leistungsaufnahme Carrier (Leistungsverzeichnis 0010 - 00030)
• Fahrtkosten: Fahrtkostenpauschale Kollokation, für je 60 km; maximal 300,- € bei Nichtannahme des Angebots (Leistungsverzeichnis 0030 - 00300).
7.3 Kosten behördlicher Genehmigungen und Gutachten:
8. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.4. Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen (GEV, Niederspan-nungsversorgung, RLT)*
1.5. Verlegung eines Weiterführungskabels*
1.6. Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR*
1.7. Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR*
b) Zusätzliche Preise
2. Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums*
12. Rückbau
Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR*
Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel zwischen SKR*
werden folgende Entgelte für Auftragnehmerleistungen für andere als fernmeldetechnische Gewerke und Tiefbau in der Bauphase beantragt:
In den Positionen 8.1.1.1, 8.1.1.2, 8.1.2.2, 8.1.3.2 und 8.1.4.4 sind die Angebotserstellungskosten enthalten:
8.1.1 Auftragsvolumen bis 2.000,- €:
8.1.1.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen: 500,- €
8.1.1.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 235,- €
8.1.2 Auftragsvolumen > 2.000,- € und < Auftragsvolumen der Honorartafeln der HOAI
8.1.2.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen:
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz für Ingenieure- und Architekten: 85,- €
8.1.2.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 352,50 €
8.1.2.3 Nebenkostenpauschale in Höhe von 6% des Honorars nach 8.1.2.1
8.1.3 Auftragsvolumen, für die die HOAI die Anwendung der Honorartafeln vorsieht:
8.1.3.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen:
Abrechnung auf Basis der Honorartafeln der HOAI
8.1.3.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
8.1.3.3 Nebenkostenpauschale in Höhe von 6% des Honorars nach 8.1.3.1
8.1.4 Für den Fall der Erweiterung einer RLT-Anlage werden abweichend von Ziffer 8.1.1, 8.1.2 und 8.1.3 folgende Entgelte beantragt
8.1.4.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
Bis 10 | 26,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 25 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 | 25,70 24,30 23,10 22,90 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 100 bis 150 150 bis 200 200 bis 250 | 22,00 21,00 20,00 19,00 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
bis 5 5 bis 10 | 27,0 23,0 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 25 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 | 22,0 20,8 19,3 17,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 100 bis 150 150 bis 200 200 bis 250 | 16,3 15,1 14,1 13,1 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
250 bis 300 300 bis 400 400 bis 500 | 12,1 11,1 10,1 |
8.1.4.3 Bei Abbruch einer beauftragten Maßnahme wird die Vergütung wie folgt gekürzt:
- nach der Genehmigungsplanung mit 27% der Basisvergütung
- nach der Ausführungsplanung mit 52% der Basisvergütung
- nach der Vorbereitung der Vergabe mit 62% der Basisvergütung
- nach der Mitwirkung bei der Vergabe mit 66% der Basisvergütung
- nach der Objektüberwachung mit 97% der Basisvergütung
Soweit ein Abbruch einer beauftragten Maßnahme während der Objektüberwachung erfolgt, erhält der Auftragnehmer eine anteilige Vergütung der Basisvergütung für die Objektüberwachung im Verhältnis der bis dahin tatsächlich begleiteten Bauzeit zur geplanten Gesamtbauzeit.
8.1.4.4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
8.2.1. Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gemäß den jeweils gültigen, im Extranet veröffentlichten Leistungsverzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmern.
Die Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge können unter http://www.telekom.de/wholesale “Extranet“, “Login“ und, “Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung eingesehen werden. Hierüber werden alle Carrier durch einen Rundbrief gesondert informiert.
8.2.2 Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer für Leistungen außerhalb der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRABAG)
8.2.3 Erstattung der Auslagen der Antragstellerin für die Erweiterung von Lüftungsanlagen gemäß den jeweils gültigen Rahmenverträgen zwischen der Antragstellerin und ihren Subunternehmern
8.3 Serviceleistungen der Auftragnehmer der Antragstellerin
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz für Techniker: 75,- €
Stundensatz für Servicekraft: 42,70 €
8.4 Materialbeistellung für Flächenrost
Erstattung der Auslagen
9. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.4. Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen (GEV, Niederspannungsversorgung, RLT)*
1.5. Verlegung eines Weiterführungskabels*
1.6. Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR*
1.7. Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR
b) Zusätzliche Preise*
2. Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums*
werden folgende Entgelte für Auftragnehmerleistungen für andere als fernmeldetechnische Gewerke und Tiefbau in der Bauphase beantragt:
10. Für nachfolgende Leistungen wird weiterhin die Genehmigung der Abrechnung nach Aufwand beantragt:
b) Zusätzliche Preise
10 Entstörungsarbeiten am Weiterführungskabel/Verbindungskabel zwischen SKR (Hauseinführung und Führung der Kabel von ICP im Gebäude der Telekom) nach Aufwand*
II. Beantragt wird aufgrund der Ablehnung der Abrechnung nach Aufwand für Kollokationen im Zusammenhang mit den NGN-Interconnection-Anschlüssen (N-ICAs) die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte, rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.12.2013:
11. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.2. Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen (GEV, Niederspan-nungsversorgung)*
1.4. Erweiterung des Gf-Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-Kollokationsraumes*
b) Zusätzliche Preise
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Angebots- und Bauphase beantragt:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
11.1 | Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird) | 310,34 € |
11.2 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes | 160,16 € |
11.3 | Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird) | 317,09 € |
11.4 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme | 128,58 € |
12. Für die Leistung
a) Bereitstellung
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Angebots- und Bauphase beantragt:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
12.1 | Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird) | 385,55 € |
12.2 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes | 105,42 € |
12.3 | Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird) | 194,69 € |
12.4.2 je Erweiterung von RLT-Entwärmungsleistung, soweit keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind 149,52 €
13. Für die Leistung
a) Bereitstellung
1.3 Verlegung eines Weiterführungskabels*
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Angebots- und Bauphase beantragt:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
11.1 | Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung | 178,56 € |
11.2 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes | 160,16 € |
11.3 | Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung im Rahmen der Bauphase | 511,16 € |
11.4 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme | 128,58 € |
14. Für die Leistungen
b) Zusätzliche Preise
3.4 Rückbau
Erweiterung des Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-Kollokationsraumes*
Weiterführungskabel*
werden folgende Bearbeitungspauschalen für Aufwände der Telekom Deutschland GmbH in der Bauphase beantragt:
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
14.1.1 | je Rückbau von Kollokation | 128,58 € |
14.1.2 | je Rückbau von Raumlufttechnik | 215,14 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
14.2.1 | je Rückbau von Kollokation | 300,52 € |
14.2.2 | je Rückbau von Raumlufttechnik | 183,82 € |
14.2.3 | je Rückbau Weiterführungskabel | 365,61 € |
15. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.4. Erweiterung des Gf-Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-Kollokationsraumes*
b) Zusätzliche Preise
3.4 Rückbau
Erweiterung des Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-Kollokationsraumes*
Weiterführungskabel*
werden folgende Entgelte für telekominterne Leistungen bzw. Auftragnehmerleistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bauphase beantragt:
• für Besondere Leistungen “Tiefbau ausführen“
• für Abrechnung Gebührenbescheide
• für Wartezeiten Kabelziehtrupp
• für Wartezeiten Tiefbau:
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber ihren Subunternehmern
15.2.2 Abrechnung von Montageleistungen, die nicht in der Preisliste „Montage“ enthalten sind, gemäß Ziffern 1.2, 1.3, 1.6 und 2. Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand, Stand 25. Oktober 2012, (Anlage 1C)
15.3.1 Materialien werden gemäß der Preisliste “Material“ (Anlage 1E) erstattet.
15.3.2 Abrechnung von Materialien, die nicht in der Preisliste „Material“ enthalten sind, gemäß Ziffer 3. Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand, Stand 25. Oktober 2012, (Anlage 1C)
16. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.2. Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen (GEV, Niederspannungsversorgung, RLT)*
1.3. Verlegung eines Weiterführungskabels*
1.4. Erweiterung des Gf-Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-Kollokationsraumes*
b) Zusätzliche Preise
werden folgende Entgelte für Auftragnehmerleistungen für hoch-/tiefbauliche und gebäudetechnische Gewerke in der Angebotsphase beantragt:
Die pauschalierten Entgelte unter 16.1.1.1, 16.1.1.2, 16.1.2.2, 16.1.3.2 und 16.1.4.4 fallen nur bei Nichtannahme des Angebotes an:
16.1.1 Auftragsvolumen bis 2.000,- €:
16.1.1.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen: 135,- €
16.1.1.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 235,- €
16.1.2 Auftragsvolumen > 2.000,- € und < Auftragsvolumen der Honorartafeln der HOAI
16.1.2.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen:
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz für Ingenieure- und Architekten: 85,- €
16.1.2.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 352,50 €
16.1.2.3 Nebenkostenpauschale in Höhe von 6% des Honorars nach 16.1.2.1
16.1.3 Auftragsvolumen, für die die HOAI die Anwendung der Honorartafeln vorsieht:
16.1.3.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen:
Abrechnung auf Basis der Honorartafeln der HOAI
16.1.3.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
16.1.3.3 Nebenkostenpauschale in Höhe von 6% des Honorars nach 16.1.3.1
16.1.4 Für den Fall der Erweiterung einer RLT-Anlage werden abweichend von Ziffer 16.1.1, 16.1.2 und 16.1.3 folgende Entgelte beantragt
16.1.4.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
Bis 10 | 26,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 25 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 | 25,70 24,30 23,10 22,90 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 100 bis 150 150 bis 200 200 bis 250 | 22,00 21,00 20,00 19,00 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
bis 5 5 bis 10 | 27,0 23,0 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 25 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 | 22,0 20,8 19,3 17,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 100 bis 150 150 bis 200 200 bis 250 | 16,3 15,1 14,1 13,1 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
250 bis 300 300 bis 400 400 bis 500 | 12,1 11,1 10,1 |
16.1.4.3 Honorar im Fall der Nichtannahme des Angebots: 15% der Basisvergütung nach 16.1.4.1
16.1.4.4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
16.2 Projektierung von hoch-/tiefbaulichen und gebäudetechnischen Gewerken durch Auftragnehmer der Antragstellerin:
Erstattung der Auslagen gemäß den jeweils gültigen, im Extranet veröffentlichten Leistungsverzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRA-BAG) und dessen Subunternehmern für
• Kühllastberechnung (Leistungsverzeichnis 0010 - 00020)
• Entwärmungsberechnung Leistungsaufnahme Carrier (Leistungsverzeichnis 0010 - 00030)
• Fahrtkosten: Fahrtkostenpauschale Kollokation, für je 60 km; maximal 300,- € bei Nichtannahme des Angebots (Leistungsverzeichnis 0030 - 00300).
16.3 Kosten behördlicher Genehmigungen und Gutachten:
Erstattung der Auslagen
17. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.2. Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen (GEV, Niederspannungsversorgung, RLT)*
1.3. Verlegung eines Weiterführungskabels*
1.4. Erweiterung des Gf-Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-Kollokationsraumes*
b) Zusätzliche Preise
3.4 Rückbau
Sonderbauweise, nachträgliche Änderungen des NGN-Kollokationsraumes bzw. Erweiterung von Infrastrukturleistungen*
Erweiterung des Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-Kollokationsraumes*
Weiterführungskabel*
werden folgende Entgelte für Auftragnehmerleistungen für andere als fernmelde-technische Gewerke und Tiefbau in der Bauphase beantragt:
In den Positionen 17.1.1.1, 17.1.1.2, 17.1.2.2, 17.1.3.2 und 17.1.4.4 sind die Angebotserstellungskosten enthalten:
17.1.1 Auftragsvolumen bis 2.000,- €:
17.1.1.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen: 500,- €
17.1.1.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 235,- €
17.1.2 Auftragsvolumen > 2.000,- € und < Auftragsvolumen der Honorartafeln der HOAI
17.1.2.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen:
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz für Ingenieure- und Architekten: 85,- €
17.1.2.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 352,50 €
17.1.2.3 Nebenkostenpauschale in Höhe von 6% des Honorars nach 17.1.2.1
17.1.3 Auftragsvolumen, für die die HOAI die Anwendung der Honorartafeln vorsieht:
17.1.3.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen:
Abrechnung auf Basis der Honorartafeln der HOAI
17.1.3.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
17.1.3.3 Nebenkostenpauschale in Höhe von 6% des Honorars nach 17.1.3.1
17.1.4 Für den Fall der Erweiterung einer RLT-Anlage werden abweichend von Ziffer 17.1.1, 17.1.2 und 17.1.3 folgende Entgelte beantragt
17.1.4.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechend
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
Bis 10 | 26,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 25 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 | 25,70 24,30 23,10 22,90 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 100 bis 150 150 bis 200 200 bis 250 | 22,00 21,00 20,00 19,00 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
bis 5 5 bis 10 | 27,0 23,0 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 25 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 | 22,0 20,8 19,3 17,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 100 bis 150 150 bis 200 200 bis 250 | 16,3 15,1 14,1 13,1 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Berechnungsgrundlage |
---|---|
250 bis 300 300 bis 400 400 bis 500 | 12,1 11,1 10,1 |
17.1.4.2 Zusatzvergütung in Höhe von 4,1 % der anrechenbaren Kosten
17.1.4.3 Bei Abbruch einer beauftragten Maßnahme wird die Vergütung wie folgt
gekürzt:
- nach der Ausführungsplanung mit 52% der Basisvergütung
- nach der Vorbereitung der Vergabe mit 62% der Basisvergütung
- nach der Mitwirkung bei der Vergabe mit 66% der Basisvergütung
- nach der Objektüberwachung mit 97% der Basisvergütung
Soweit ein Abbruch einer beauftragten Maßnahme während der Objektüberwachung erfolgt, erhält der Auftragnehmer eine anteilige Vergütung der Basisvergütung für die Objektüberwachung im Verhältnis der bis dahin tatsächlich begleiteten Bauzeit zur geplanten Gesamtbauzeit.
17.2 Hoch-/tiefbauliche und gebäudetechnische Gewerke :
17.2.1. Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gemäß den jeweils gültigen, im Extranet veröffentlichten Leistungs-verzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmern.
Die Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge können unter http://www.telekom.de/wholesale “Extranet“, “Login“ und, “Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung eingesehen werden. Hierüber werden alle Carrier durch einen Rundbrief gesondert informiert.
17.2.2. Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer für Leistungen außerhalb der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmern nach Aufwand.
17.2.3 Erstattung der Auslagen der Antragstellerin für die Erweiterung von Lüftungsanlagen gemäß den jeweils gültigen Rahmenverträgen zwischen der Antragstellerin und ihren Subunternehmern
17.3 Serviceleistungen der Auftragnehmer der Antragstellerin
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz für Techniker: 75,- €
Stundensatz für Servicekraft: 42,70 €
17.4 Materialbeistellung für Flächenrost
Erstattung der Auslagen
18. Für die Leistungen
a) Bereitstellung
1.2. Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen (GEV, Niederspan-nungsversorgung, RLT)*
1.3. Verlegung eines Weiterführungskabels*
1.4. Erweiterung des Gf-Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-Kollokationsraumes*
b) Zusätzliche Preise
werden folgende Entgelte für Auftragnehmerleistungen für andere als fernmelde-technische Gewerke und Tiefbau in der Bauphase beantragt:
Erstattung der Auslagen
19. Für nachfolgende Leistungen wird weiterhin die Genehmigung der Abrechnung nach Aufwand beantragt:
b) Zusätzliche Preise
innerhalb des Gebäudes der Telekom
nach Aufwand*
3.3 Entstörungsarbeiten am Weiterführungskabel
(Hauseinführung und Führung der Kabel von ICP im Gebäude der Telekom)
nach Aufwand*
Analog zu dem von der BNetzA mit Beschluss BK3a-13/050 vom 29.11.2013 genehmigten Zeitraum für die Kollokationsleistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (N-ICAs)“ wird die Genehmigung der Leistungen rückwirkend vom 01.12.2013 bis zum 30.11.2015 beantragt.
*[Die Gliederung entspricht dem Entgeltantrag vom 20.09.2013 (BK3a-13-050). Die neue Nummerierung orientiert sich an der dem Entgeltantrag beigefügten Preisliste.]
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-14/113 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 18.12.2014, 13:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, auf die Durchführung dieser Verhandlung zu verzichten. Sie geht von einem Einverständnis mit dieser Vorgehensweise aus, wenn ihr nicht ausdrücklich mitgeteilt worden ist, dass auf eine Durchführung der Verhandlung bestanden wird. Eine etwaige Absage der öffentlichen mündlichen Verhandlung wird auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.
BK3f-14/113
Stand: 02.12.2014