BK3-15-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2 des Antrags beigefügt ist, ab dem 01.07.2015:

Übertragungswege

Ausführung N-ICAs Customer Connect

a. Bereitstellung:


Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs

STM1 155 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1 155 Mbit/s.

Ethernet 1 Gbit/s
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAsPreise
Anschlusslinie1.600,00 €
Kollokationszuführung1.600,00 €

Subbitrate 150 Mbit/s:  Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M)

Subbitrate 300 Mbit/s
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs Preise
Anschlusslinie1.600,00 €
Kollokationszuführung1.600,00 €
Subbitrate 600 Mbit/s
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs Preise
Anschlusslinie1.600,00 €
Kollokationszuführung1.600,00 €

Die Entgelte für die Übertragungswege

Ethernet 1 Gbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 300 Mbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 600 Mbit/s


entsprechen den nicht-regulierten, durch den Wettbewerb gebildeten Marktpreisen für die jeweilige CFV.


b. Überlassung:


Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs

STM1 155 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-EntgeltSTM1 155 Mbit/s mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON:

Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAsPreise
Pauschale bis 50 km5.830,00 €
ab 51 km bis 100 km8.860,00 €
ab 101 km12.000,00 €
zuzüglich einer Pauschale je Ende

Es gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende für CFV

STM1 155 Mbit/s.

Ethernet 1 Gbit/s
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAsPreise
Anschlusslinie5.950,00 €
Kollokationszuführung1.000,00 €

Subbitrate 150 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M) mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON:

Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAsPreise
Pauschale bis 50 km5.070,00 €
ab 51 km bis 100 km7.700,00 €
ab 101 km11.650,00 €
zuzüglich einer Pauschale je Ende

Es gilt die jeweilsgenehmigte Pauschale je Ende für

CFV-Ethernet Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M).

Subbitrate 300 Mbit/s
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAsPreise
Anschlusslinie5.950,00 €
Kollokationszuführung1.000,00 €
Subbitrate 600 Mbit/s
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAsPreise
Anschlusslinie5.950,00 €
Kollokationszuführung1.000,00 €

Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2 beigefügt ist, rückwirkend ab dem 01.12.2013:

Zusätzliche Preise

Sonderbauweise: Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation, nach Aufwand

Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung des Netzabschlusses nach Aufwand

Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand, Stand 25.10.2012 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-15/009 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.05.2015, 13.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK 3c-15-009

Tenor des Beschlusses

Stand: 22.04.2015

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