BK3-15-009
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2 des Antrags beigefügt ist, ab dem 01.07.2015:
Übertragungswege
Ausführung N-ICAs Customer Connect
a. Bereitstellung:
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs
STM1 155 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1 155 Mbit/s.
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs | Preise |
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Anschlusslinie | 1.600,00 € |
Kollokationszuführung | 1.600,00 € |
Subbitrate 150 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M)
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs | Preise |
---|---|
Anschlusslinie | 1.600,00 € |
Kollokationszuführung | 1.600,00 € |
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs | Preise |
---|---|
Anschlusslinie | 1.600,00 € |
Kollokationszuführung | 1.600,00 € |
Die Entgelte für die Übertragungswege
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 300 Mbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 600 Mbit/s
entsprechen den nicht-regulierten, durch den Wettbewerb gebildeten Marktpreisen für die jeweilige CFV.
b. Überlassung:
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs
STM1 155 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-EntgeltSTM1 155 Mbit/s mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON:
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs | Preise |
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Pauschale bis 50 km | 5.830,00 € |
ab 51 km bis 100 km | 8.860,00 € |
ab 101 km | 12.000,00 € |
zuzüglich einer Pauschale je Ende | Es gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende für CFV STM1 155 Mbit/s. |
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs | Preise |
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Anschlusslinie | 5.950,00 € |
Kollokationszuführung | 1.000,00 € |
Subbitrate 150 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M) mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON:
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs | Preise |
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Pauschale bis 50 km | 5.070,00 € |
ab 51 km bis 100 km | 7.700,00 € |
ab 101 km | 11.650,00 € |
zuzüglich einer Pauschale je Ende | Es gilt die jeweilsgenehmigte Pauschale je Ende für CFV-Ethernet Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M). |
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs | Preise |
---|---|
Anschlusslinie | 5.950,00 € |
Kollokationszuführung | 1.000,00 € |
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs | Preise |
---|---|
Anschlusslinie | 5.950,00 € |
Kollokationszuführung | 1.000,00 € |
Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2 beigefügt ist, rückwirkend ab dem 01.12.2013:
Zusätzliche Preise
Sonderbauweise: Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation, nach Aufwand
Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung des Netzabschlusses nach Aufwand
Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand, Stand 25.10.2012 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-15/009 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.05.2015, 13.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK 3c-15-009
Stand: 22.04.2015