BK3-15-028
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Median Telecom GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die Median Telecom GmbH hat mit Schreiben vom 14.07.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt, die Entgelte für Verbindungen in das Telefonnetz national der Median Telecom, wie folgt festzusetzen:
1. Antrag für PSTN-Zusammenschaltungen
1.1 Terminierungsleistung Tz 1, Median B.1
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
€/Min | €/Min |
0,0053 | 0,0037 |
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber, der Telekom Deutschland genehmigten Entgelte
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
€/Min | €/Min |
0,0024 | 0,0024 |
1.2 Für die Zusammenschaltung mit PSTN-Technologie über Interconnection-Anschlüsse I-CAs und die Kollokation sowie die Nebenleistungen wie bspw. Zeichengabekanal, Bearbeitungspauschalen, Bereitstellung und Überlassung sind symmetrische Entgelte mit der TDG zu genehmigen.
hilfsweise zu Ziff. 1.1 und 1.2.
Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. bis 2. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
1.3 Wir beantragen weiterhin, die Entgelte der Median Telecom mit Rückwirkung zu erhöhen, sofern die referenzierten Entgelte der TDG (BK3c-14/015) aufgrund gerichtlicher oder be-hördlicher Entscheidung erhöht werden.
1.4 Wir beantragen weiterhin, die Genehmigungen der beantragten Entgelte entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung bis zum 31.12.2016 zu befristen.
2. NGN-Zusammenschaltung
Median Telecom wird bis auf Weiteres keine NGN-Zusammenschaltung realisieren.
3. Entgelte für Zugangsleistungen
Es wird beantragt, die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in das Telefonnetz der Antragsstellerin für den Zeitraum vom 13.05.2015 bis 30.11.2018 in folgender Höhe zu genehmigen:
Pos. | Leistung | Preis (zzgl. MwSt.) |
---|---|---|
3.1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s | 483,55 EUR |
3.1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 621,92 EUR |
Pos. | Leistung | Preis (zzgl. MwSt.) |
---|---|---|
3.2 | Jährliches Überlassungsentgelte für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 208,54 EUR |
Pos. | Leistung | Preis (zzgl. MwSt.) |
---|---|---|
3.3.1 | Bereitstellung von Kollokationsflächen | nach Aufwand |
3.3.2 | Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich) | nach Aufwand |
Pos. | Leistung | Preis (zzgl. MwSt.) |
---|---|---|
3.4.1 | Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und –registrierung) | nach Aufwand |
3.4.2 | Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstest (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) | nach Aufwand |
4. Vergleichsmarktbetrachtung
Soweit einem anderen Unternehmen für die hier gegenständlichen Leistungen im Einzelfall oder in der Gesamtheit höhere Entgelte als die hier beantragten Entgelte genehmigt werden, beantragt die Antragsstellerin, ihr das betreffende höhere Entgelt für vergleichbare Leistungen ebenfalls zu genehmigen.
5. Genehmigungsvorbehalt
Es wird darüber hinaus beantragt, die Genehmigung der jeweils beantragten Entgelte auflösend bedingt zu erteilen für den Fall, dass die Genehmigungspflicht der betreffenden Entgelte entfällt.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten.
BK3g-15/028
Stand: 05.08.2015