BK3-15-029
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5
Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung gegenüber der PLANinterNET VoIP-GmbH betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Nachfolgend wird der Entwurf einer Entgeltgenehmigung gegenüber der PLANinterNET VoIP-GmbH betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3g-15/029 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 09.09.2015 und endet am 23.09.2015.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 724 KB)
BK3g-15/029
Stand: 09.09.2015