BK3-15-034
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokation und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte für HVt-Kollokationen und RLT im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung für den Zeitraum ab dem 01.12.2015:
Preise für den Räumlichen Zugang (Kollokation) am HVt und Raumluftechnik
1. Einmalige (Bereitstellungs-) Entgelte
1.1 Bearbeitungspauschale vor Angebotsanforderung (bei erstmaliger Herrichtung und Erweiterung der HVt-Kollokation – nicht bei Rückbaumaßnahmen)
a. Begehung für Kollokation
Einmalig, je Begehung: 248,05 €
b. Auftragsabwicklung und Fakturierung einer Begehung
Einmalig, je Begehung: 264,16 €
1.2 Bearbeitungspauschalen und sonstige nach Aufwand abgerechnete Leistungen für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung
für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung für erstmalige Herrichtung und Erweiterung der HVt-Kollokation (physische Kollokation, Fernkollokation) und für Raumlufttechnik – nicht bei Rückbaumaßnahmen
Telekominterne Leistungen:
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
a.1 | Verbindungskabel, wenn die Projektierung eine Kabelmontage beinhaltet | 203,18 € |
a.2 | Verbindungskabel, wenn die Projektierung keine Kabelmontage beinhaltet | 177,56 € |
b. Kollokationsfläche einschließlich Niederspannungsversorgung (in Verbindung mit Projektierung des Verbindungskabels bei erstmaliger Bereitstellung oder ggf. bei Erweiterungsmaßnahmen für Kollokation soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird): 457,05 €
c. Raumlufttechnik (soweit ein Angebot der STRABAG angefordert wird): 281,80 €
d. Weiterführungskabel: 200,85 €
e. Fernkollokationskabel (auch Inhouse): 200,85 €
f. Flächenverbindungskabel: 200,85 €
g. Projektierungsaufwand zur Beseitigung von Engpässen bei HVt-Kollokation:
Abrechnung nach Aufwand gemäß Ziffern 1.3 und 2. Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand, Stand 25. Oktober 2012, (Anlage 1d)
Auftragnehmerleistungen:
h.1 Projektierung von hoch-/tiefbaulichen und gebäudetechnischen Gewerken durch Auftragnehmer der Antragstellerin (derzeit STRABAG). Die pauschalierten Entgelte unter h.1.1.1, h.1.1.2, h.1.2.2, h.1.3.2 und h.1.4.4 fallen nur bei Nichtannahme des Angebotes an:
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
h.1.1.1 | Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen | 135,00 € |
h.1.1.2 | Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes | 235,00 € |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
h.1.2.1 | Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand Stundensatz für Ingenieure und Architekten | 85,00 € |
h.1.2.2 | Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes | 352,50 € |
h.1.2.3 | Nebenkostenpauschale | i.H.v. 6% des Honorars nach h.1.2.1 |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
h.1.3.1 | Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen | Abrechnung auf Basis der Honorartafeln der HOAI |
h.1.3.2 | Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes | 352,50 € |
h.1.3.3 | Nebenkostenpauschale | i.H.v. 6% des Honorars nach h.1.3.1 |
h.1.4 Abweichend von h.1.1, h.1.2, h.1.3 gelten für die Herstellung und Erweiterung der Raum-Luft-Technik folgende Entgelte:
h.1.4.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
h.1.4.1.1 Splitanlagen
Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|
26,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 | 25,70 |
25 bis 30 | 24,30 |
30 bis 40 | 23,10 |
40 bis 50 | 22,90 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 | 22,00 |
100 bis 150 | 21,00 |
150 bis 200 | 20,00 |
200 bis 250 | 19,00 |
h.1.4.1.2 Lüftungsanlagen
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
Bis 5 | 27,0 |
5 bis 10 | 23,0 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 | 22,0 |
25 bis 30 | 20,8 |
30 bis 40 | 19,3 |
40 bis 50 | 17,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 | 16,3 |
100 bis 150 | 15,1 |
150 bis 200 | 14,1 |
200 bis 250 | 13,1 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
250 bis 300 | 12,1 |
300 bis 400 | 11,1 |
400 bis 500 | 10,1 |
h.1.4.2 Zusatzvergütung: i.H.v. 4,1% der anrechenbaren Kosten nach h.1.4.1
h.1.4.3 Honorar im Fall der Nichtannahme des Angebots: 15% der Basisvergütung nach h.1.4.1
h.1.4.4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 352,50 €
h.2 Projektierung von hoch-/tiefbaulichen und gebäudetechnischen Gewerken entweder durch Subunternehmer des Auftragnehmers der Telekom Deutschland GmbH [h.2.1] oder durch Auftragnehmer selbst [h.2.2]
h.2.1 Erstattung der Auslagen gemäß den jeweils gültigen, im Extranet veröffentlichten Leistungsverzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmern für
Energieanalyse für Leistungsreserve (Leistungsverzeichnis 0010 - 00010): 943,91 €
Kühllastberechnung (Leistungsverzeichnis 0010 - 00020): 221,25 €
Leistungsaufnahme Carrier (Leistungsverzeichnis 0010 - 00030): 289,83 €
Fahrtkosten: Fahrtkostenpauschale Kollokation
Fahrten bis 60 km: 178,94 €
Fahrten größer 60 km: 3,06 €/km ab dem ersten km
maximal 300 € bei Nichtannahme des Angebots
Die Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge können unter http://www.telekom.de/wholesale "Extranet", "Login" und "Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" eingesehen werden. Hierüber werden alle Carrier durch einen Rundbrief gesondert informiert.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung lagen die Rahmenverträge noch nicht in aktualisierter Form vor und werden nachgereicht.
h.2.2 Pauschaliertes Entgelt für Leistungen der STRABAG gegenüber der Telekom Deutschland GmbH
Energieanalyse für Leistungsreserve: 943,91 €
Kühllastberechnung: 221,25 €
Leistungsaufnahme Carrier: 289,83 €
Fahrtkosten: Fahrtkostenpauschale Kollokation
Fahrten bis 60 km: 178,94 €
Fahrten größer 60 km: 3,06 €/km ab dem ersten km
maximal 300 € bei Nichtannahme des Angebots
h.3 Kosten behördlicher Genehmigungen und Gutachten: Erstattung der Auslagen
1.3 Bearbeitungspauschalen für Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes
für die Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes für erstmalige Herrichtung und Erweiterung der HVt-Kollokation (physische Kollokation, Fernkollokation) sowie für Raumlufttechnik – nicht bei Rückbaumaßnahmen:
b. einmalig, je erstmaliger Herrichtung und je Erweiterung von Raumlufttechnik: 143,41 €
1.4 Bearbeitungspauschale für Begehung im Rahmen der Angebotsannahme (nicht bei Rückbaumaßnahmen)
einmalig, je Begehung: 248,05 €
1.5 Bearbeitungspauschalen und sonstige Entgelte für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung im Rahmen der Bauphase
bei erstmaliger Herrichtung, Erweiterung und Rückbau von HVt-Kollokation (physische Kollokation, virtuelle Kollokation, Fernkollokation) wie auch der RLT (Realisierung Telekom, Eigenrealisierung und kurzfristige Baumaßnahmen für mobile Klimageräte)
Telekominterne Leistungen:
a. Verbindungskabel HVt-ÜVt
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
a.1.1 | Im Falle der Herrichtung und Erweiterung | 609,47 € |
a.1.2 | Im Falle von Rückbaumaßnahmen | 322,87 € |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
a.2.1 | Im Falle der Herrichtung und Erweiterung | 573,11 € |
a.2.2 | Im Falle von Rückbaumaßnahmen | 271,41 € |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
b.1 | Im Falle der Herrichtung und Erweiterung | 433,67 € |
b.2 | Im Falle von Rückbaumaßnahmen | 407,02 € |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
c.1 | Im Falle der Herrichtung und Erweiterung | 284,48 € |
c.2 | Im Falle von Rückbaumaßnahmen | 260,95 € |
d. Eine Komplettkündigung einer HVt-Kollokation (physische Kollokation, die Bearbeitungspauschale umfasst nicht die Rückbaukosten; diese werden entsprechend 1.5j - 1.5.m abgerechnet)
je gekündigter Kollokation: 872,89 €
Diese Pauschale wurde im Beschluss BK3a-13/049 nicht genehmigt. Daraufhin wurden die Kostenunterlagen überarbeitet. Die Pauschale soll für die Komplettkündigung den zweistufigen Gesamtprozess (1. Stufe: Tätigkeiten innerhalb der Kündigungsfrist; 2. Stufe: Tätigkeiten nach der Kündigungsfrist) bei einer vollständigen Kündigung abbilden und die Telekom-internen Tätigkeiten für Fläche, Niederspannungsversorgung und Verbindungskabel HVt-ÜVt zusammenfassen (ohne RLT). Das Entgelt für den RLT-Rückbau bleibt hiervon unberührt und wird gesondert berechnet, wenn ein Carrier RLT optional bestellt hat.
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
e.1 | Im Falle der Herrichtung und Erweiterung | 438,65 € |
e.2 | Im Falle von Rückbaumaßnahmen | 576,36 € |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
f.1 | Im Falle der Herrichtung und Erweiterung | 517,13 € |
f.2 | Im Falle von Rückbaumaßnahmen | 576,36 € |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
g.1 | Im Falle der Herrichtung und Erweiterung | 440,30 € |
g.2 | Im Falle von Rückbaumaßnahmen | 576,36 € |
h. Verbindungskabel HVt-ÜVt für virtuelle Kollokation im Falle von Rückbaumaßnahmen: 620,36 €
i. Aufwände zur Beseitigung von Engpässen bei HVt-Kollokation:
Abrechnung nach Aufwand gemäß Ziffern 1.2, 1.3, 1.6 und 2. Preisliste "Installation und Instandsetzung" nach Aufwand, Stand 25. Oktober 2012, (Anlage 1d)
Telekom interne Leistungen und Auftragnehmerleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Rückbau fernmeldetechnischer Gewerke und Tiefbau
j. Aufwände von Subunternehmen, die unmittelbar von Telekom beauftragt werden
- zur Beseitigung von Engpässen bei HVt-Kollokation,
- für Besondere Leistungen „Glasfaser-Montage“
- für Besondere Leistungen Tiefbau ausführen
- für Abrechnung Gebührenbescheide
- für Wartezeiten Kabelziehtrupp
- für Wartezeiten Tiefbau:
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber ihren Subunternehmern
k. Tiefbau und Fernmeldetechnik
k.1 werden gemäß der Anlage 1e "Preisliste Montageleistungen" erstattet.
k.2 Im Genehmigungszeitraum neu erforderliche Montageleistungen, die bisher nicht in der Preisliste Montageleistungen enthalten sind, werden gemäß Preisliste "Installation und Instandsetzung" nach Aufwand, Stand 25. Oktober 2012 verrechnet.
l. Materialien
l.1 werden gemäß der Anlage 1f "Preisliste Materialien" erstattet.
l.2 Im Genehmigungszeitraum neu erforderliche Materialpositionen, die bisher nicht in der Preisliste Materialien enthalten sind, werden entsprechend der Auslagen abgerechnet.
Auftragnehmerleistungen für andere als fernmeldetechnische Gewerke und Tiefbau
m.1 Projektplanung und Überwachung hoch-/tiefbaulicher und gebäudetechnischer Gewerke durch Auftragnehmer der Antragstellerin. In den Positionen m.1.1.1, m.1.1.2, m.1.2.2, m.1.3.2 und m.1.4.4 sind die Angebotserstellungskosten enthalten:
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
m.1.1.1 | Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen | 500,00 € |
m.1.1.2 | Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes | 235,00 € |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
m.1.2.1 | Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand Stundensatz für Ingenieure und Architekten | 85,00 € |
m.1.2.2 | Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes | 352,50 € |
m.1.2.3 | Nebenkostenpauschale | i.H.v. 6% des Honorars nach n.1.2.1 |
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
m.1.3.1 | Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen | Abrechnung auf Basis der Honorartafeln der HOAI |
m.1.3.2 | Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes | 352,50 € |
m.1.3.3 | Nebenkostenpauschale | i.H.v. 6% des Honorars nach m.1.3.1 |
m.1.4 Abweichend von m.1.1, m.1.2, m.1.3 gelten für die Herstellung und Erweiterung der Raum-Luft-Technik folgende Entgelte:
m.1.4.1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
m.1.4.1.1 Splitanlagen
Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|
26,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 | 25,70 |
25 bis 30 | 24,30 |
30 bis 40 | 23,10 |
40 bis 50 | 22,90 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 | 22,00 |
100 bis 150 | 21,00 |
150 bis 200 | 20,00 |
200 bis 250 | 19,00 |
m.1.4.1.2 Lüftungsanlagen
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
Bis 5 | 27,0 |
5 bis 10 | 23,0 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
10 bis 25 | 22,0 |
25 bis 30 | 20,8 |
30 bis 40 | 19,3 |
40 bis 50 | 17,5 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
50 bis 100 | 16,3 |
100 bis 150 | 15,1 |
150 bis 200 | 14,1 |
200 bis 250 | 13,1 |
Anrechenbare Kosten in T € | Vergütung in % der Bemessungsgrundlage |
---|---|
250 bis 300 | 12,1 |
300 bis 400 | 11,1 |
400 bis 500 | 10,1 |
m.1.4.2 Zusatzvergütung: i.H.v. 4,1% der anrechenbaren Kosten nach m.1.4.1
m.1.4.3 Bei Abbruch einer beauftragten Maßnahme wird die Vergütung wie folgt berechnet:
- nach der Genehmigungsplanung mit 27% der Basisvergütung
- nach der Ausführungsplanung mit 52% der Basisvergütung
- nach der Vorbereitung der Vergabe mit 62% der Basisvergütung
- nach der Mitwirkung bei der Vergabe mit 66% der Basisvergütung
- nach der Objektüberwachung mit 97% der Basisvergütung
Soweit ein Abbruch einer beauftragten Maßnahme während der Objektüberwachung erfolgt, erhält der Auftragnehmer eine anteilige Vergütung der Basisvergütung für die Objektüberwachung im Verhältnis der bis dahin tatsächlich begleiteten Bauzeit zur geplanten Gesamtbauzeit.
m.1.4.4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes: 352,50 €
m.2 Hoch-/tiefbauliche und gebäudetechnische Gewerke
m.2.1 Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gemäß den jeweils gültigen, im Extranet veröffentlichten Leistungsverzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmern.
Die Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge können unter http://www.telekom.de/wholesale "Extranet", "Login" und, "Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" eingesehen werden. Hierüber werden alle Carrier durch einen Rundbrief gesondert informiert.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung lagen die Rahmenverträge noch nicht in aktualisierter Form vor und werden nachgereicht.
m.2.2 Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer für Leistungen außerhalb der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmern nach Aufwand.
m.2.3 Erstattung der Auslagen der Antragstellerin für die Errichtung und Erweiterung von Lüftungsanlagen gemäß den jeweils gültigen Rahmenverträgen zwischen der Antragstellerin und ihren Subunternehmern.
m.2.4 Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer für folgende Leistungen:
Pauschaliertes Entgelt für Leistungen der STRABAG gegenüber der Telekom Deutschland GmbH
Energieanalyse für Leistungsreserve: 943,91 €
Kühllastberechnung: 221,25 €
Leistungsaufnahme Carrier: 289,83 €
Fahrtkosten: Fahrtkostenpauschale Kollokation
Fahrten bis 60 km: 178,94 €
Fahrten größer 60 km: 3,06 €/km ab dem ersten km
Zulage für zusätzliche Anfahrten der Kollokation
Fahrten bis 60 km: 113,96 €
Fahrten größer 60 km: 2,08 €/km ab dem ersten km
m.3 Serviceleistungen der Auftragnehmer der Antragstellerin
Erstattung der Auslagen der Antragstellerin gegenüber dem Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung nach Aufwand
Stundensatz für Techniker: 75,00 €
Stundensatz für Servicekraft: 42,70 €
m.4 Materialbeistellung für Flächenrost: Erstattung der Auslagen
m.5 Kosten behördlicher Genehmigungen und Gutachten (z.B. Schallgutachten, Statikgutachten): Erstattung der Auslagen
1.6 Bearbeitungspauschalen für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme
für die Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme für erstmalige Herrichtung, Erweiterung und Rückbau der HVt-Kollokation (physische Kollokation, virtuelle Kollokation, Fernkollokation) sowie auch für Raumlufttechnik (Realisierung Telekom, Eigenrealisierung und kurzfristige Baumaßnahmen für mobile Klimageräte)
b. einmalig, je erstmaliger Herrichtung, je Erweiterung sowie je Rückbau von Raumlufttechnik: 388,33 €
c. je Erweiterung von RLT-Entwärmungsleistung, soweit keine bauliche Maßnahmen erforderlich sind: 169,01 €
d. je Teilkündigung der RLT-Entwärmungsleistung, soweit keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind: 182,09 €
1.7 Bearbeitungspauschale für Begehung im Rahmen der erweiterten Abnahme
einmalig, je Begehung: 248,05 €
1.8 VDSL-Einspeisung am HVt
Genehmigung der Entgelte für die einmaligen Bearbeitungspauschalen für die Prüfung der Zulässigkeit einer VDSL-Einspeisung am HVt
b. bei gesonderter Beauftragung: 237,39 €
1.9 Eskalationsprozess Raumlufttechnik
Genehmigung der Entgelte für
a. die Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung (einmalig je Verfahren): 216,73 €
Pos. | Leistung | Entgelte |
---|---|---|
b.1.1 | Auftragsvolumen bis 2.000 € | 235,00 € |
b.1.2 | Auftragsvolumen > 2.000 € und < Auftragsvolumen der Honorartafeln der HOAI | 352,50 € |
b.2 Ausführung der Prüfung (entweder durch Subunternehmer des Auftragnehmers der Telekom Deutschland GmbH [b.2.1] oder durch Auftragnehmer selbst [b.2.2])
b.2.1 Erstattung der Auslagen gemäß den jeweils gültigen, im Extranet veröffentlichten Leistungsverzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der Telekom Deutschland GmbH (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmern für:
Eskalationsmessung (Leistungsverzeichnis 0010 - 00040): 833,50 €
Kühllastberechnung (Leistungsverzeichnis 0010 - 00020): 221,25 €
Leistungsaufnahme Carrier (Leistungsverzeichnis 0010 - 00030): 289,83 €
Fahrtkosten: Fahrtkostenpauschale für Anfahrt der Kollokation
Fahrten bis 60 km: 178,94 €
Fahrten größer 60 km: 3,06 €/km ab dem ersten km
Zulage für zusätzliche Anfahrten der Kollokation
Fahrten bis 60 km: 113,96 €
Fahrten größer 60 km: 2,08 €/km ab dem ersten km
Die Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge können unter http://www.telekom.de/wholesale "Extranet", "Login" und, "Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" eingesehen werden. Hierüber werden alle Carrier durch einen Rundbrief gesondert informiert.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung lagen die Rahmenverträge noch nicht in aktualisierter Form vor und werden nachgereicht.
b.2.2 Pauschaliertes Entgelt für Leistungen des Auftragnehmers (derzeit STRABAG) gegenüber der Telekom Deutschland GmbH
Eskalationsmessung: 833,50 €
Kühllastberechnung: 221,25 €
Leistungsaufnahme Carrier: 289,83 €
Fahrtkosten: Fahrtkostenpauschale für Anfahrt der Kollokation
Fahrten bis 60 km: 178,94 €
Fahrten größer 60 km: 3,06 €/km ab dem ersten km
Zulage für zusätzliche Anfahrten der Kollokation
Fahrten bis 60 km: 113,96 €
Fahrten größer 60 km: 2,08 €/km ab dem ersten km
1.10 Begleitservice für Raumlufttechnik (Eigenrealisierung)
Entgelt für Begleitservice für Raumlufttechnik (Eigenrealisierung) nach Aufwand gemäß Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand, Stand 25. Oktober 2012
2 Laufende Entgelte
2.1 Monatliche Mietentgelte für Kollokationsflächen pro qm
Im Rahmen der Nutzungsentgelte
- für die Produktvariante virtuelle Kollokation (Produktvariante Outdoor-Box) bemessen sich als Kaltmiete für 6 qm je Telekom-eigenem ÜVt-Gehäuse jedoch ohne Service- und Nebenkostenpauschale.
die Genehmigung der
Raum | Entgelte |
---|---|
Frankfurt | 20,01 € |
Düsseldorf | 16,90 € |
Köln | 17,45 € |
Stuttgart | 17,26 € |
München | 20,45 € |
Dortmund | 17,11 € |
Duisburg | 16,82 € |
Hamburg | 16,06 € |
Berlin | 20,69 € |
Dresden | 19,45 € |
Nürnberg | 18,00 € |
Essen | 16,40 € |
Hannover | 17,20 € |
Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern sowie Bremen und Leipzig | 14,53 € |
Städte/Regionen mit bis zu 100.000 Einwohnern | 15,28 € |
b. Servicekosten (nicht bei Outdoor-Box) pro qm: 0,10 €
c. Nebenkostenpauschale (nicht bei Outdoor-Box) pro qm: 3,12 €
2.2 Monatliches Entgelt für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung
b. 8 Jahren Mindestmietzeit: 161,15 €,
c. 10 Jahren Mindestmietzeit: 146,99 €,
d. sowie 90,31 € nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit.
Das monatliche Entgelt der Positionen mit Mindestmietzeit enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbar kälteproduzierenden Anlagenteile bei der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- u. Außenteile bei Multisplit-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit enthält lediglich Betriebskosten.
2.3 Jährliche Bearbeitungspauschale für die laufende Bestandsführung und Fakturierung
b. jährlich, je Raumlufttechnik (Realisierung Telekom, Variante Teilklimatisierung): 61,14 €.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-15/034 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 21.10.2015, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3a-15/034
Stand: 24.09.2015