BK3-15-036 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 21.09.2015 wegen der Genehmigung des Entgelts für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) auf die mündliche Verhandlung vom 21.10.2015 beschlossen:

  1. Das laufende Entgelt für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung wird ab dem 01.12.2015 wie folgt genehmigt:

    Laufendes Entgelt für den Stromverbrauch: 0,2004 €/kWh

  2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.2016.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3c-15/036

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 01.12.2015

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