BK3-15-037
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH (bzw. Deutsche Telekom AG) auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung: Überlassungsentgelte 08.02.1999 bis 31.03.2009 gegenüber Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Die Telekom Deutschland GmbH (bzw. Deutsche Telekom AG) hat mit Schreiben vom 23.09.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird im Verhältnis zur Telefonica Germany GmbH & Co. OHG (bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen)
1.
2.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-15/037 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22.10.2015, 09:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung einer ömV zu verzichten.
Anlagen
Anlage 1 (pdf / 111 KB)
Anlage 2 (pdf / 183 KB)
Anlage 3 (pdf / 132 KB)
BK3b-15/037
Stand: 28.09.2015