BK3-15-040
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH (bzw. Deutsche Telekom AG) auf Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen vom 01.12.2008 bis 30.06.2011 gegenüber E-Plus Mobilfunk GmbH
Die Telekom Deutschland GmbH (bzw. Deutsche Telekom AG) hat mit Schreiben vom 23.09.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird im Verhältnis zur E-Plus GmbH (bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen) für den Zeitraum vom 01.12.2008 bis zum 30.06.2011 die rückwirkende Genehmigung der mit Beschluss der BNetzA vom 28.11.2008, BK3c-08-137 genehmigten Verbindungsentgelte, die in Anlage 1 des Antrags aufgeführt sind.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-15/040 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22.10.2015, 10:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung einer ömV zu verzichten.
Anlage
Anlage 1 (pdf / 381 KB)
BK3a-15/040
Stand: 28.09.2015