BK3-15-042 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der OpenNumbers eG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die OpenNumbers eG hat mit Schreiben vom 25.09.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt, die Entgelte für Verbindungen in das Telefonnetz national der OpenNumbers, wie folgt festzusetzen:

1. Antrag für PSTN-Zusammenschaltungen

1.1 Terminierungsleistung Tz I, OpenNumbers B.1
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00530,0037
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigten Entgelte
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00240,0024


1.2 Für die Zusammenschaltung mit PSTN-Technologie über Interconnection-Anschlüsse ICAs und die Kollokation sowie die Nebenleistungen wie bspw. Zeichengabekanal, Bearbeitungspauschalen, Bereitstellung und Überlassung sind symmetrische Entgelte mit der TDG zu genehmigen.

hilfsweise zu Ziff. 1.1 und 1.2.

Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. bis 2. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

1.3 Wir beantragen weiterhin, die Entgelte der OpenNumbers mit Rückwirkung zu erhöhen, sofern die referenzierten Entgelte der TDG (BK3c-14/015) aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Entscheidung erhöht werden.

1.4 Befristung
Wir beantragen weiterhin, die Genehmigungen der beantragten Entgelte entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung bis zum 31.12.2016 zu befristen.

1.5 Vorbehalt
OpenNumbers weist darauf hin, dass die bestehende PSTN-Plattform nicht weiterbetrieben, sondern kurzfristig durch eine NGN-Plattform vollständig ersetzt werden soll.

2. NGN-Zusammenschaltung

2.1 Hauptantrag für NGN-Zusammenschaltungen

Für Verbindungen in das Telefonnetz national der OpenNumbers, Terminierungsleistung Tz 1, OpenNumbers NGN-B.1
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00530,0037
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigte Entgelte
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00240,0024


2.2 Hilfsweise zu Ziff. 2.1.
Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 2.1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

2.3 Befristung
Wir beantragen weiterhin, die Genehmigungen der beantragten Entgelte entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung bis zum 31.12.2016 zu befristen.

2.4 OpenNumbers weist darauf hin, dass Zusammenschaltungsleistungen auf NGN-Basis derzeit noch getestet werden. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung eines erfolgreichen Abschlusses dieser Tests.

3. Entgelte für Zugangsleistungen
Es wird beantragt, die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in das Telefonnetz der Antragsstellerin für den Zeitraum vom 13.05.2015 bis 30.11.2018 in folgender Höhe zu genehmigen:

3.1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte unabhängig davon, ob die Zusammenschaltung am Standort der Antragsstellerin oder einem anderen Standort erfolgt und ob der Inter-Building-Abschnitt von der Antragstellerin, dem ICP oder einem Dritten realisiert wird
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
3.1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s483,55 EUR
3.1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr621,92 EUR

3.2 Entgelt für zentrale Zeichengabekanäle unabhängig davon, ob die Zusammenschaltung am Standort der Antragsstellerin oder einem anderen Standort erfolgt und ob der Inter-Building-Abschnitt von der Antragstellerin, dem ICP oder einem Dritten realisiert wird.

Jährliches Überlassungsentgelte für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr: 208,54 EUR

3.3 Entgelte für Kollokationsleistungen
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
3.3.1Bereitstellung von Kollokationsflächennach Aufwand
3.3.2Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)nach Aufwand
3.4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
3.4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung)nach Aufwand
3.4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstest (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)nach Aufwand


4. Vergleichsmarktbetrachtung
Soweit einem anderen Unternehmen für die hier gegenständlichen Leistungen im Einzelfall oder in der Gesamtheit höhere Entgelte als die hier beantragten Entgelte genehmigt werden, beantragt die Antragsstellerin, ihr das betreffende höhere Entgelt für vergleichbare Leistungen ebenfalls zu genehmigen.

5. Genehmigungsvorbehalt
Es wird darüber hinaus beantragt, die Genehmigung der jeweils beantragten Entgelte auflösend bedingt zu erteilen für den Fall, dass die Genehmigungspflicht der betreffenden Entgelte entfällt.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten.

BK3g-15/042

Konsultation

Beschluss

Stand: 30.09.2015

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