BK3-15-045
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Zugang zu UKW Antennen
§§ 26 und 5 TKG;
Tenor des Beschlusses vom 09.12.2015 im Verwaltungsverfahren wegen Antrag der Vorgründungsgesellschaft für die SBW Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH auf Zugangsanordnung betreffend die (Mit-)Benutzung von UKW-Antennen
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 30.10.2015 in dem Verfahren
auf Antrag der der Vorgründungsgesellschaft für die SBW Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH
wegen Anordnung der Zugangsgewährung zu UKW-Antennen gemäß § 25 TKG folgende Anordnungsentscheidung erlassen:
- Zwischen der SBW Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH i.G., Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführung, und der Antragsgegnerin wird der Zugang zu den analogen UKW-Antennenanlagen der Antragsgegnerin zu den Bedingungen des Standardangebots betreffend die UKW-Antennen(mit)benutzung in der am 11.11.2015 im Verfahren BK 3b-15/001 vorgelegten Fassung angeordnet. Nach Ergehen des zweiten Teilbeschlusses im Verfahren BK 3b-15/001 ersetzt die dann abschließend geprüfte Fassung des Standardangebots die in Satz 1 genannte Fassung.
- Die SBW Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH i.G. wird verpflichtet, für die Leistungen, die sie auf Grund der Anordnung in Ziffer 1. nachfragt, die jeweils genehmigten Entgelte zu zahlen.
- Die Anordnungen nach Ziffer 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass sich die SBW Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH i.G. und die Antragsgegnerin über die verfahrensgegenständlichen Leistungen einigen.
BK3b-15/045
BK3-15-045_Beschluss (pdf, 144 KB)
Stand: 21.12.2015