BK3-15-048 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Verbindungslinie (Inter-Buildingabschnitt) des ICAs Customer Sited zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen (Fernübertragungssegmente) im Zusammenhang mit den Interconnection-Anschlüssen

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 19.11.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen (fett gedruckt) gemäß der Preisliste, die in Anlage 2 des Antrags beigefügt ist, ab dem 01.02.2016.

Grundsätzlich kommen für den Inter-Building-Abschnitt die jeweiligen CFV-Entgelte zum Ansatz. Die beantragten, in der Preisliste in Anlage 2 aufgeführten Entgelte entsprechen deshalb den aktuell gültigen Entgelten der jeweils korrespondierenden CFV.

Die Genehmigung der Entgelte für die Leistungen nach Aufwand wird gemäß der Preisliste in Anlage 2 (fett gedruckt) ebenfalls ab dem 01.02.2016 beantragt.

Anlage 2

1.2 Preisliste

2 Überlassung

2.2 Inter-Building-Abschnitt, jährlich, je ICAs
LeistungÜberlassungspreis für CFV
(mit Ausnahme des Überlassungs-
preises für die Verbindungslinie
zwischen zwei Backbone-ON)
für ”Customer Sited”,
Customer Sited mit Doppelabstützung”
2MS
für ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”,
Customer Sited mit Doppelabstützung und
Zweiwegeführung”
2MS x 1,01
für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”,
Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
16xT2MS
für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”
16xT2MS x 1,01
für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”,
Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
21xT2MS
für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”
21xT2MS x 1,01
für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”,
Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
63xT2MS
für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”
63xT2MS x 1,01

zuzüglich

Überlassungspreis für die Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON, jährlich

für ”Customer Sited”, ”Customer Sited mit Doppelabstützung”
LeistungPreis in EUR
Länge Verbindungslinie bis 50 km440,00/ICAs
Länge Verbindungslinie ab 51 km bis 100 km880,00/ICAs
Länge Verbindungslinie ab 101 km1.500,00/ICAs
zuzüglichPauschale je Ende für CFV 2MS
für ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”
LeistungPreis in EUR
Länge Verbindungslinie bis 50 km440,00/ICAs x 1,01
Länge Verbindungslinie ab 51 km bis 100 km880,00/ICAs x 1,01
Länge Verbindungslinie ab 101 km1.500,00/ICAs x 1,01
zuzüglichPauschale je Ende für CFV 2MS x 1,01
für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
LeistungPreis in EUR
Länge Verbindungslinie bis 50 km5.500,00/ICAs
Länge Verbindungslinie ab 51 km bis 100 km7.990,00/ICAs
Länge Verbindungslinie ab 101 km12.420,00/ICAs
zuzüglichPauschale je Ende für CFV 16xT2MS
für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”
LeistungPreis in EUR
Länge Verbindungslinie bis 50 km5.500,00/ICAs x 1,01
Länge Verbindungslinie ab 51 km bis 100 km7.990,00/ICAs x 1,01
Länge Verbindungslinie ab 101 km12.420,00/ICAs x 1,01
zuzüglichPauschale je Ende für CFV 16xT2MS x 1,01
für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”, Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
LeistungPreis in EUR
Länge Verbindungslinie bis 50 km7.350,00/ICAs
Länge Verbindungslinie ab 51 km bis 100 km11.160,00/ICAs
Länge Verbindungslinie ab 101 km15.120,00/ICAs
zuzüglichPauschale je Ende für CFV 21xT2MS
für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”
LeistungPreis in EUR
Länge Verbindungslinie bis 50 km7.350,00/ICAs x 1,01
Länge Verbindungslinie ab 51 km bis 100 km11.160,00/ICAs x 1,01
Länge Verbindungslinie ab 101 km15.120,00/ICAs x 1,01
zuzüglichPauschale je Ende für CFV 21xT2MS x 1,01
für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
LeistungPreis in EUR
Länge Verbindungslinie bis 50 km8.170,00/ICAs
Länge Verbindungslinie ab 51 km bis 100 km12.410,00/ICAs
Länge Verbindungslinie ab 101 km16.800,00/ICAs
zuzüglichPauschale je Ende für CFV 63xT2MS
für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”
LeistungPreis in EUR
Länge Verbindungslinie bis 50 km8.170,00/ICAs x 1,01
Länge Verbindungslinie ab 51 km bis 100 km12.410,00/ICAs x 1,01
Länge Verbindungslinie ab 101 km16.800,00/ICAs x 1,01
zuzüglichPauschale je Ende für CFV 63xT2MS x 1,01

2.2 Mehrkosten für Ergänzungsanlage   nach Aufwand

1.3 Zusätzliche Preise
lfd. Nr. BezeichnungPreis in EUR
1SonderbauweiseMehrkosten gegenüber
der Standardinstallation
nach Aufwand
2Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung der
Anschalteeinrichtung und Verlegung der Endleitung
Preis für Fahrt- und Arbeitsleistungen, die für die Verlegung,
Auswechslung bzw. Änderung der Abschlusseinrichtung des
Inter-Building-Abschnitts erbracht werden, je 2 Mbit/s-Verbindung
nach Aufwand

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-15/048 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 16.12.2015, 11.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten.

Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet.

BK 3c-15/048

Entscheidung

Stand: 26.11.2015

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