BK3-15-049
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 19.11.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2 des Antrags beigefügt ist, ab dem 01.02.2016:
Übertragungswege
Ausführung N-ICAs Customer Connect
a. Bereitstellung:
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs Customer Connect
STM1 155 Mbit/sLeistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1 155 Mbit/s |
Kollokationszuführung | Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1 155 Mbit/s |
Ethernet 1 Gbit/sLeistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | 1.600,00 € |
Kollokationszuführung | 1.600,00 € |
Subbitrate 150 Mbit/sLeistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M) |
Kollokationszuführung | Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M) |
Subbitrate 300 Mbit/sLeistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | 1.600,00 € |
Kollokationszuführung | 1.600,00 € |
Subbitrate 600 Mbit/sLeistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | 1.600,00 € |
Kollokationszuführung | 1.600,00 € |
Ethernet 10 Gbit/s
(umfasst Bandbreiten von 2 bis 10 Gbit/s)Leistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | 1.800,00 € |
Kollokationszuführung | 1.800,00 € |
Die Entgelte für die Übertragungswege
Ethernet 1 Gbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 300 Mbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 600 Mbit/s
entsprechen den nicht-regulierten, durch den Wettbewerb gebildeten Marktpreisen für die jeweilige CFV.
b. Überlassung:
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs Customer Connect
STM1 155 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1 155 Mbit/s mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale bis 50 km | 5.830,00 € |
Pauschale ab 51 km bis 100 km | 8.860,00 € |
Pauschale ab 101 km | 12.000,00 € |
zuzüglich einer Pauschale je Ende | Es gilt die jeweilsgenehmigte Pauschale je Ende für CFV STM1 155 Mbit/s |
Ethernet 1 Gbit/sLeistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | 5.950,00 € |
Kollokationszuführung | 1.000,00 € |
Verbindungslinie im selben Backbone-Ortsnetz (ON), aber in unterschiedlichen Anschlussbereichen | 5.750,00 € |
Verbindungslinie in unterschiedlichen ON
zwischen Backbone-ON und Regio-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale | 2.950,00 € |
zuzüglich je km * | 425,00 € |
zwischen Backbone-ON und Country-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale | 3.129,00 € |
zuzüglich je km * | 450,00 € |
zwischen zwei Backbone-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale bis 50 km | 8.000,00 € |
Pauschale ab 51 km bis 100 km | 11.500,00 € |
Pauschale ab 101 km | 15.200,00 € |
zuzüglich einer Pauschale je Ende | 5.500,00 € |
*Ab einer Länge von mehr als 100 km wird der Preis der jeweiligen Verbindungslinie mit einer Länge von 100 km in Rechnung gestellt.
Subbitrate 150 Mbit/s: Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M) mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale bis 50 km | 5.070,00 € |
Pauschale ab 51 km bis 100 km | 7.700,00 € |
Pauschale ab 101 km | 11.650,00 € |
zuzüglich einer Pauschale je Ende | Es gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende für CFV-Ethernet Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M) |
Subbitrate 300 Mbit/sLeistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | 5.950,00 € |
Kollokationszuführung | 1.000,00 € |
Verbindungslinie im selben Backbone-Ortsnetz (ON), aber in unterschiedlichen Anschlussbereichen | 3.830,00 € |
Verbindungslinie in unterschiedlichen ON
zwischen Backbone-ON und Regio-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale | 1.820,00 € |
zuzüglich je km * | 310,00 € |
zwischen Backbone-ON und Country-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale | 1.929,00 € |
zuzüglich je km * | 329,00 € |
zwischen zwei Backbone-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale bis 50 km | 6.800,00 € |
Pauschale ab 51 km bis 100 km | 9.775,00 € |
Pauschale ab 101 km | 12.920,00 € |
zuzüglich einer Pauschale je Ende | 3.500,00 € |
*Ab einer Länge von mehr als 100 km wird der Preis der jeweiligen Verbindungslinie mit einer Länge von 100 km in Rechnung gestellt.
Subbitrate 600 Mbit/sLeistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | 5.950,00 € |
Kollokationszuführung | 1.000,00 € |
Verbindungslinie im selben Backbone-Ortsnetz (ON), aber in unterschiedlichen Anschlussbereichen | 5.250,00 € |
Verbindungslinie in unterschiedlichen ON
zwischen Backbone-ON und Regio-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale | 2.429,00 € |
zuzüglich je km * | 349,00 € |
zwischen Backbone-ON und Country-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale | 2.575,00 € |
zuzüglich je km * | 370,00 € |
zwischen zwei Backbone-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale bis 50 km | 7.400,00 € |
Pauschale ab 51 km bis 100 km | 10.638,00 € |
Pauschale ab 101 km | 14.060,00 € |
zuzüglich einer Pauschale je Ende | 4.800,00 € |
*Ab einer Länge von mehr als 100 km wird der Preis der jeweiligen Verbindungslinie mit einer Länge von 100 km in Rechnung gestellt.
Ethernet 10 Gbit/s
(umfasst Bandbreiten von 2 bis 10 Gbit/s)Leistung | Entgelte |
---|
Anschlusslinie | 8.100,00 € |
Kollokationszuführung | 1.665,00 € |
Verbindungslinie im selben Backbone-Ortsnetz (ON), aber in unterschiedlichen Anschlussbereichen | 18.800,00 € |
Verbindungslinie in unterschiedlichen ON
zwischen Backbone-ON und Regio-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale | 22.595,00 € |
zuzüglich je km * | 898,00 € |
zwischen Backbone-ON und Country-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale | 23.129,00 € |
zuzüglich je km * | 950,00 € |
zwischen zwei Backbone-ONLeistung | Entgelte |
---|
Pauschale bis 50 km | 35.175,00 € |
Pauschale ab 51 km bis 100 km | 44.750,00 € |
Pauschale ab 101 km | 55.175,00 € |
*Ab einer Länge von mehr als 100 km wird der Preis der jeweiligen Verbindungslinie mit einer Länge von 100 km in Rechnung gestellt.
Die Entgelte für die Übertragungswege
Ethernet 1 Gbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 300 Mbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 600 Mbit/s
Ethernet 10 Gbit/s
sowie die Entgelte für die Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen bei den Übertragungswegen
STM1 155 Mbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 150 Mbit/s
entsprechen den nicht-regulierten, durch den Wettbewerb gebildeten Marktpreisen für die jeweilige CFV.
c. Zusätzliche Preise
Sonderbauweise: Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation, nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gemäß der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung des Netzabschlusses: nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gemäß der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“, Stand 25.10.2012 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-15/049 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 16.12.2015, 10.30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet.
BK 3c-15/049