BK3-15-050 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 19.11.2015 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“) eingereicht. Darin beantragt sie die Genehmigung der Entgelte für die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) für den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.01.2019.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-15/050 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist vorsorglich für den 16.12.2015, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Mit Zustimmung aller Beteiligten kann auf die Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung verzichtet.

BK3-15-0050


Anlage 1 – Preisliste Zugang zur Endleitung

1 Entgelt für die Erstellung eines Angebotes

Für den Aufwand für ein nach Anforderung eines Carriers erstelltes Angebot wird ein Entgelt nach der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom erhoben.

2 Entgelt für die Realisierung ZwVt

Der Aufwand für die Realisierung mit ZwVt beinhaltet insbesondere die Information bzw. Terminabsprachen mit den Endkunden, Vorerkundung, die Anfahrt(en) zum Endkundenstandort, die Bereitstellung des ZwVt, die Montage des ZwVt, die Lieferung und Montage des Schließsystems, das Schwenken des Inhouse-Netzes, die Rangierungen im ZwVt, die Funktionsprüfung der rangierten Endleitungen und die Hälfte der Kosten der Dokumentation der erfolgten Rangierungen im ZwVt-Zwischenverteiler.

Es wird ein Entgelt nach der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom erhoben.


3 Entgelt für den direkten Zugriff auf APL ohne Ersatz des APL

Der Aufwand für die Realisierung des direkten Zugriffs zum APL beinhaltet insbesondere die Vorerkundung, die Anfahrt zum Endkundenstandort, den Austausch des Schließsystems am APL und die Hälfte der Kosten der Dokumentation.

Es wird ein Entgelt nach der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom erhoben.

4 Entgelt für den direkten Zugriff auf den APL mit Ersatz des APL

Der Aufwand für die Realisierung des direkten Zugriffs zum APL mit Ersatz des vorhandenen Verteilers nach Anlage 2 - Leistungsbeschreibung Zugang zur Endleitung, Punkt 1 beinhaltet insbesondere die Vorerkundung, die Anfahrt zum Endkundenstandort, den Ersatz des vorhandenen Verteilers, den Austausch des Schließsystems und die Hälfte der Kosten der Dokumentation.

Es wird ein Entgelt nach der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom erhoben.

5 Entgelt für Projekte

Die Abrechnung von Projekten nach Punkt 4 im Hauptteil des Endleitungsvertrages, Absatz 5 erfolgt nach Aufwand (entsprechend der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom).

6 Entgelt für Sanierung

Der Kunde wird an den Kosten der Sanierung anteilig, bezogen auf die jeweils im Kabel genutzten Endleitungen, beteiligt. Die Kosten der Sanierung werden auf Basis der in der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom enthaltenen Aufwandsparameter ermittelt.

7 Entgelt für Kabelaustausch bei Entstörung

Falls ein störungsbedingter Austausch eines Kabels notwendig ist, erfolgt dieser ausschließlich durch die Telekom. Der Kunde wird an diesen Kosten anteilig, bezogen auf die jeweils im Kabel genutzten Endleitungen, beteiligt.

Die Kosten werden auf Basis der in der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Telekom enthaltenen Aufwandsparameter ermittelt.

Entscheidung

Stand: 26.11.2015

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