BK3-15-050
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“)
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
- Für die Erstellung eines Angebotes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Realisierung des Zugangs zur Endleitung mit Zwischenverteiler werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt
- Für die erstmalige Realisierung des direkten Zugriffs zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) ohne Ersatz des vorhandenen Verteilers werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die erstmalige Realisierung des direkten Zugriffs zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) mit Ersatz des vorhandenen Verteilers werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Bei einer Realisierung des Zugangs zur Endleitung im Rahmen eines vereinbarten Projektes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Kostenbeteiligung an einer Sanierung werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Kostenbeteiligung an einem störungsbedingten Austausch eines Kabels bei in einem Kabel gemeinsam geführten Endleitungen werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
Bei der genehmigten Abrechnung nach Aufwand sind die ausgeführten Tätigkeiten, versehen mit der benötigten Zeit und entsprechendem AGB-Stundensatz, so spezifiziert in der jeweiligen Rechnung aufzulisten, dass dem Auftraggeber die Rechnungsüberprüfung möglich ist.
Bei der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ gilt der Stand vom 25.10.2012.
- Die Genehmigungen unter Ziffern 1. bis 9. sind befristet bis zum 31.01.2019.
BK3-15-050
BK3-15-050_Download_BF (pdf, 161 KB)
Stand: 09.01.2017