BK3-15-051
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.11.2015 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) eingereicht.
Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.01.2016 die folgenden Entgelte bis zum 31.12.2018 zu genehmigen:
1. Standardangebot Layer-2 BSA
b. für L2 BSA-VDSL Stand Alone die Entgelte gemäß der als Anlage 3 beigefügten Preisliste,
c. für die L2 BSA-Übergabeanschlüsse die Entgelte gemäß der als Anlage 4 beigefügten Preisliste,
2. Zusatzvereinbarungen Layer-2 BSA
b. für den Transport von IPTV-Traffic für im Netz der Telekom Deutschland GmbH geschaltete L2-BSA VDSL Stand Alone Anschlüsse und L2-BSA ADSL Stand Alone Anschlüsse die Entgelte gemäß der als Anlage 6 beigefügten Zusatzvereinbarung IP-TV
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-15/051 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 15.12.2015, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Anlagen
Anlage 2_Preise L2-BSA ADSL-SA (pdf / 131 KB)
Anlage 3_Preise L2-BSA VDSL-SA (pdf / 132 KB)
Anlage 4_Preise L2-BSA Übergabeanschlüsse (pdf / 60 KB)
Anlage 5_ZV L2-BSA Voice (pdf / 84 KB)
Anlage 6_ZV IP-TV zu L2-BSA (pdf / 258 KB)
BK3c-15/051
Stand: 24.11.2015