BK3-15-051 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA); hier: Rücknahme des Antrags

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 14.12.2015 den o. g. Entgeltantrag zurückgezogen.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen BK3c-15/051 ist damit ohne Entscheidung beendet (§131 Abs. 2 TKG).

Gleichzeitig hat die Telekom Deutschland GmbH mitgeteilt, dass sie einen neuen Antrag einschließlich Kontingentmodell stellen wird.

BK3c-15/051

Stand: 15.12.2015

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