BK3-16-003 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

Vorlage überarbeitetes IP-BSA Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH;
hier: Geänderte Leistungsbeschreibung IP-BSA-xDSL
Überprüfungsverfahren gem. § 23 Abs. 3 u. 4 TKG

mit Schreiben vom 06.07.2020 hat die Betroffene geänderte Anhänge A – Leistungsbeschreibungen IP-BSA-ADSL Stand Alone sowie IP-BSA-VDSL Stand Alone vorgelegt.

Der Anhang A – Leistungsbeschreibungen IP-BSA-ADSL Stand Alone Stand 06.07.2020 unterscheidet sich vom Stand 29.10.2018 nur hinsichtlich den Regeln in Ziffer 1.1 zu ADSL Annex J. Nach erster Bewertung der Beschlusskammer erschöpft sich der Unterschied darin, dass grundsätzlich mit einer höheren Datenrate im jeweiligen Profil synchronisiert wird und nunmehr eine dynamische Portoptimierung anhand der konkret gemessenen Dämpfung der jeweiligen Leitung erfolgt.

Der Anhang A – Leistungsbeschreibungen IP-BSA-ADSL Stand Alone Stand 06.07.2020 unterscheidet sich vom Stand 29.10.2018 nur hinsichtlich den Regeln in Ziffer 1.1. Nach erster Bewertung der Beschlusskammer erschöpft sich der Unterschied darin, dass alle VDSL-, VDSL-Vectoring und VDSL-Super Vectoring-Anschlussvarianten grundsätzlich mit einer höheren Datenrate im jeweiligen Profil synchronisiert werden und nunmehr eine dynamische Portoptimierung anhand der konkret gemessenen Dämpfung der jeweiligen Leitung erfolgt.

Die Verbände VATM, BREKO und BUGLAS haben gegenüber der Beschlusskammer erklärt, dass sie die Erhöhung der Datenraten in den jeweiligen Profilen sowie die dynamische Portoptimierung unterstützen. Nach einer ersten Bewertung sind die vorgelegten Änderungen für die KUNDEN lediglich vorteilhaft, so dass einer Änderung des Vertrags im 2. Verfahrensabschnitt ohne eine entsprechende Vorgabe in der 1. Teilentscheidung nichts entgegensteht.

Die vorgelegten geänderten Vertragsunterlagen können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, zu den vorgelegten Änderungen bis Mittwoch, den 16.07.2020, Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-16/003 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: bk3-postfach@bnetza.de

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert weitergeleitet werden kann, vgl. § 136 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der weiterzuleitenden Fassung zu schwärzen.

Anlagen
Anlage 1: 20200706_Vorlage LB neue Profile (pdf / 540 KB)
Anlage 2: IP-BSA 2016_(2010)_V04-04e_AnhA_LB_ADSL-SA (pdf / 160 KB)
Anlage 3: IP-BSA 2016_(2010)_V04-06_AnhA_LB_ADSL-SA (pdf / 149 KB)
Anlage 4: IP-BSA 2016_(2020)_V04-09d_AnhA_LB_VDSL-SA (pdf / 180 KB)
Anlage 5: IP-BSA 2016_(2020)_V04-11_AnhA_LB_VDSL-SA (pdf / 165 KB)

BK3d-16/003

Dokumentenübersicht

Stand: 09.07.2020

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