BK3-16-016 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren § 42 TKG

Antrag der Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH gemäß § 42 TKG wegen missbräuchlichen Verhaltens der Media Broadcast GmbH beim Übergangsbetrieb

Die Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH hat mit Schreiben vom 14.04.2016 einen Antrag gemäß § 42 TKG wegen missbräuchlichen Verhaltens der Media Broadcast GmbH beim Übergangsbetrieb eingereicht.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-16/016 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 20.05.2016, 15:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3b-16/016

Entscheidung

Stand:21.04.2016

Mastodon