BK3-16-017
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5
Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel und Faxzuschlag, sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschaltung („TAL-Einmalentgelte“)
Nachfolgend wird der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem o.g. Verwaltungsverfahren veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-16/0017 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 27.07.2016 und endet am 10.08.2016.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf_BK3c-16/017_öffentlich (pdf / 845 KB)
BK3c-16/017
Stand: 27.07.2016