BK3-16-115
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH (bzw. Deutsche Telekom AG) auf Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen vom 01.12.2008 bis 30.06.2011 gegenüber der 01051 Telecom GmbH
Die Telekom Deutschland GmbH (bzw. Deutsche Telekom AG) hat mit Schreiben vom 22.09.2016 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird im Verhältnis zur 01051 Telecom GmbH für den Zeitraum vom 01.12.2008 bis zum 30.06.2011 die rückwirkende Genehmigung der mit Beschluss der BNetzA BK3c-08-137 vom 28.11.2008 genehmigten Verbindungsentgelte für die Leistungen Telekom-B.1 und Telekom-B.2, die in der Anlage des Antrags aufgeführt sind.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3j-16/115 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 04.11.2016, 14:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung einer ömV zu verzichten.
BK3j-16/115
Stand: 26.09.2016