BK3-16-122 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der next id GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die next id GmbH hat am 25.10.2016 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. die in Anlage 3 (Preisliste) aufgeführten Entgelte ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 unter Zugrundelegung der in Anlage 4 dargestellten Netzstruktur der Antragstellerin zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen.

2. als vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Genehmigung im Rahmen des Entgeltverfahrens im Wege der vorläufigen Anordnung die Entgelte für die Terminierungsleistung für die Leistung next-8.1 ab dem 01.01.2017 gemäß der beiliegenden Anlage 3 (Preisliste) zu genehmigen, sofern eine Entscheidung in der Hauptsache nicht vor dem 01.01.2017 ergeht.

3. die Kosten für die Intrabuilding- und Kollokationsleistungen sowie Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen, gemäß Anlage 9 zu diesem Antrag zu genehmigen.

Sofern die Beschränkung noch für erforderlich gehalten wird, ist klarstellend zu ergänzen, dass die Genehmigung gem. Ziffer 2 sich im Wege der vorläufigen Anordnung ausschließlich auf einen netzweiten Einzugsbereich bezieht.

Anlage 3 - Preisliste

next id-B.1, Tarifzone I

Peak-Tarif: 0,0042 EUR/Minute
Off-peak-Tarif: 0,0042 EUR/Minute

next id-B.32, Tarifzone I

Peak-Tarif: 0,0042 EUR/Minute
Off-peak-Tarif: 0,0042 EUR/Minute

next id-N-B.1, Tarifzone I

Peak-Tarif: 0,0042 EUR/Minute
Off-peak-Tarif: 0,0042 EUR/Minute

Anlage 9 - Preise Interconnectionanschlüsse und Konfigurationsmaßnahmen

Die next id GmbH beantragt nach dem Vergleichsmarktprinzip folgende Entgelte für Infrastrukturleistungen

A. PSTN-Entgelte

1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte

unabhängig davon, ob die Zusammenschaltung am Standort der Antragstellerin oder einem anderen Standort erfolgt und ob der Inter-Building-Abschnitt von der Antragstellerin, dem ICP oder einem Dritten realisiert wird

1.1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s: 544,11 Euro
1.2 Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr: 1262,55 Euro

2. Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle

unabhängig davon, ob die Zusammenschaltung am Standort der Antragstellerin oder einem anderen Standort erfolgt und ob der Inter-Building-Abschnitt von der Antragstellerin, dem ICP oder einem Dritten realisiert wird

2.1 ein Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr: 471,14 Euro

3. Entgelte für Kollokationsleistungen

3.1 Bereitstellung von Kollokationsflächen: Nach Aufwand

3.2 Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich): Nach Aufwand

4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen

4.1 Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung): Nach Aufwand

4.2 Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung): Nach Aufwand

5. hilfsweise zu den Ziffern A. 1.-4. die Entgelte für PSTN-Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Festnetz der next id GmbH für den Zeitraum vom 01.12.2016 bis 30.11.2019 in gleicher Höhe zu genehmigen, wie sie den übrigen regulierten Festnetzbetreibern für diesen Zeitraum genehmigt werden.

B. NGN-Entgelte

1. die Entgelte für IP-Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Festnetz der next id GmbH für den Zeitraum vom 01.12.2016 bis 30.11.2019 wie folgt auf Basis einer Vergleichsmarktbetrachtung, im Übrigen wegen der im Einzelnen dargestellten Heterogenität der Leistungen aufwandsabhängig, zu genehmigen:

2. Entgelte für Kollokationsleistungen

2.1 Bereitstellung von Kollokationsflächen: Nach Aufwand

2.2 Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich): Nach Aufwand

3. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen

3.1 Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung): Nach Aufwand

3.2 Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung): Nach Aufwand

3.3 Jährlicher Aufwand für das Betreiben, Warten und Entstören für die Zusammenschaltung: Nach Aufwand

4. hilfsweise zu den Ziffern 6-8., die Entgelte für IP-Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Festnetz der next id GmbH für den Zeitraum vom 01.12.2016 bis 30.11.2019 in gleicher Höhe zu genehmigen, wie sie den übrigen regulierten Festnetzbetreibern für diesen Zeitraum genehmigt werden.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 02.12.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

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§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Vorläufige Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

In dem o. a. Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

  1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 TKG i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte ab dem Zeitpunkt ihres darin vorgesehenen Inkrafttretens vorläufig genehmigt.

  2. Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der in Bezug genommene Konsultationsentwurf wird ab dem 08.02.2017 ebenfalls auf den Internetseiten veröffentlicht.

BK3j-16/122

Zur Konsultation

Entscheidung

Stand: 08.02.2017

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