BK3-16-143 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der ecotel communication AG sowie für Infrastrukturleistungen

In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der ecotel communication AG hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 20.10.2017 beschlossen:

1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.01.2017 wie folgt genehmigt:

a) Für die Leistung ecotel-N-B.1 (NGN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00100,0010

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die IP-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der eine IP-Portierungskennung der Antragstellerin oder eines Anbieters ohne eigenes Netz zugewiesen ist und die im Netz der Antragstellerin geschaltet ist.

b) Für die Leistung ecotel-N-Z.1 (NGN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00100,0010

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die IP-Zusammenschaltung zu Notrufanschlüssen im Netz der Antragstellerin, deren Notrufcodierung eine IP-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist.

2. Die Entgelte für mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin zusammen-hängenden NGN-Kollokationsleistungen werden für die Zusammenschaltung am Vermittlungsstellenstandort der Antragstellerin nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2016 wie folgt genehmigt:

1. NGN-Kollokationsleistungen / NGN-Kollokationsfläche
PositionLeistungEntgelt (netto)
1.1Monatliche Kaltmiete (Frankfurt am Main)14,40 €
1.2Zzgl. Servicekosten, je qm0,09 €
1.3 Zzgl. Nebenkostenpauschale2,36 €
2. Niederspannungsversorgung
PositionLeistungEntgelt (netto)
2.1Niederspannungsversorgung (individueller Stromverbrauch) je KWh0, 1994 €/kWh
2.2Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler9,99 €
2.3 Austausch des Stromzählers173,20 €
3. Raumlufttechnik
PositionLeistungEntgelt (netto)
3.1Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung
(Das monatliche Entgelt ist abhängig von der vereinbarten Mindestmietzeit und enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbaren kälteproduzierenden Anlagenteile der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- und Außenteile bei Multisplit-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten
Mietzeitbindung enthält ausschließlich Betriebskosten
a5-jährige Mietzeitbindung115,50 €
b8-jährige Mietzeitbindung94,94 €
c10-jährige Mietzeitbindung88,08 €
dEntgelt nach Ablauf der Mietzeitbindung60,67 €

3. Die Genehmigungen nach Ziffer 1. sind befristet bis zum 31.12.2018. Die Genehmigungen nach Ziffer 2. Pos. 2.2 und 2.3 sind befristet bis zum 30.11.2018 und die Genehmigungen nach Ziffer 2. Pos. 1., 2.1 und 3. sind befristet bis zum 30.11.2017

4. Die Entgeltgenehmigung nach Ziffer 1. ergeht mit der Auflage, dass die Antragstellerin Zugangsnachfragern offen legt, welche Portierungskennungen eines Anbieters ohne eigenes Netz direkt in ihrem Netz erreicht werden können.

5. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3j-16/143

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 23.10.2017

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