BK3-16-147 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der wilhelm.tel GmbH sowie für Infrastrukturleistungen

In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der wilhelm.tel GmbH hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 20.10.2017 beschlossen:

1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.01.2017 wie folgt genehmigt:

a) Für die Leistung wilhelm.tel-B.1 (PSTN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00100,0010

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der eine PSTN-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist.

b) Für die Leistung wilhelm.tel-B.32 (PSTN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00100,0010

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüssen im Netz der Antragstellerin, der eine PSTN-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist.

c) Für die Leistung wilhelm.tel-Z.1 (PSTN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00100,0010

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Notrufanschlüssen im Netz der Antragstellerin, deren Notrufcodierung eine PSTN-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist.

d) Für die Leistung wilhelm.tel-N-B.1 (NGN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00100,0010

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die IP-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der eine IP-Portierungskennung der Antragstellerin oder eines Anbieters ohne eigenes Netz zugewiesen ist und die im Netz der Antragstellerin geschaltet ist.

e) Für die Leistung wilhelm.tel-N-Z.1 (NGN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen 00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00100,0010

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die IP-Zusammenschaltung zu Notrufanschlüssen im Netz der Antragstellerin, deren Notrufcodierung eine IP-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist.

2. Die Entgelte für mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin zusammenhängenden PSTN-Infrastrukturleistungen werden für die Zusammenschaltung am Vermittlungsstellenstandort der Antragstellerin nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2016 wie folgt genehmigt:

1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
PositionLeistungEntgelt (netto)
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s489,07 €
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr552,28 €
2 Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
PositionLeistungEntgelt (netto)
2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr158,29 €

3 PSTN-Kollokationsleistungen

3.1 PSTN-Kollokationsraum
PositionLeistungEntgelt (netto)
3.1.1Bereitstellung Infrastruktur für physische Kollokation, je bereitgestellter Infrastruktur Standard-Kollokationsraum, bei Erstbestellung mit Infrastruktur
(Dieser Preis ist von allen IC-Partnern anteilig zu zahlen)
53.133,37 €
3.1.2Bereitstellung, einmalig, Standardkollokationsraum (SKR), je Raum4.388,79 €
3.1.3 Überlassung Standard-Kollokationsraum
PositionLeistungEntgelt (netto)
3.1.3.1Jährliche Kaltmiete ohne gesicherte Energieversorgung und Raumlufttechnik (Norderstedt)838,54 €
3.1.3.2Zzgl. Raumlufttechnik, je kW Abwärmungsleistung, mindestens jedoch für 1 kW, jährlich621,92 €
3.1.3.3 Zzgl. standortunabhängige Nebenkosten
PositionLeistungEntgelt (netto)
3.1.3.3.1 Individueller Stromverbrauch – Niederspannungsversorgung, je kWh0,1994 €/kWh
3.1.3.3.2Abschlag für die Niederspannungsversorgung, jährlich920,33 €
3.1.3.3.3Weitere Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, jährlich281,61 €
3.1.3.3.4Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler9,99 €
3.1.3.3.5Austausch des Stromzählers173,20 €
3.2 PSTN-Kollokationsfläche
PositionLeistungEntgelt (netto)
3.2.1Monatliche Kaltmiete (Norderstedt) je qm5,54 €
3.2.1.1Zzgl. Servicekosten, je qm0,09 €
3.2.1.2Zzgl. Nebenkostenpauschale2,36 €
3.2.2 Niederspannungsversorgung
PositionLeistungEntgelt (netto)
3.2.2.1Niederspannungsversorgung (individueller Stromverbrauch) je KWh0,1994 €/kWh
3.2.2.2Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler9,99 €
3.2.2.3Austausch des Stromzählers173,20 €

3.2.2.4 Raumlufttechnik

3.2.2.4.1 Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung (Das monatliche Entgelt ist abhängig von der vereinbarten Mindestmietzeit und enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbaren kälteproduzierenden Anlagenteile der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- und Außenteile bei Multisplit-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeitbindung enthält ausschließlich Betriebskosten
PositionLeistungEntgelt (netto)
a5-jährige Mietzeitbindung115,50 €
b8-jährige Mietzeitbindung94,94 €
c10-jährige Mietzeitbindung88,08 €
dEntgelt nach Ablauf der Mietzeitbindung60,67 €

4 NGN-Kollokationsleistungen

4.1.1 Überlassung Standard-Kollokationsraum
PositionLeistungEntgelt (netto)
4.1.1.1Jährliche Kaltmiete (Norderstedt)838,54 €
4.1.1.2Zzgl. Raumlufttechnik, je kW Abwärmungsleistung, mindestens jedoch für 1 kW, jährlich621,92 €


4.1.1.3 Zzgl. standortunabhängige Nebenkosten
PositionLeistungEntgelt (netto)
4.1.1.3.1Individueller Stromverbrauch – Niederspannungsversorgung, je kWh0,1994 €/kWh
4.1.1.3.2Abschlag für die Niederspannungsversorgung, jährlich920,33 €
4.1.1.3.3Weitere Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, jährlich281,61 €
4.1.1.3.4Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler9,99 €
4.1.1.3.5Austausch des Stromzählers173,20 €
4.2 NGN-Kollokationsfläche
PositionLeistungEntgelt (netto)
4.2.1Monatliche Kaltmiete (Norderstedt) je qm5,54 €
4.2.1.1Zzgl. Servicekosten, je qm0,09 €
4.2.1.2Zzgl. Nebenkostenpauschale2,36 €
4.2.3 Niederspannungsversorgung
PositionLeistungEntgelt (netto)
4.2.3.1Niederspannungsversorgung (individueller Stromverbrauch) je KWh0,1994 €/kWh
4.2.3.2Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler9,99 €
4.2.3.3Austausch des Stromzählers173,20 €

4.2.4 Raumlufttechnik

4.2.4.1 Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung
(Das monatliche Entgelt ist abhängig von der vereinbarten Mindestmietzeit und enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbaren kälteproduzierenden Anlagenteile der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- und Außenteile bei Multisplit-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeitbindung enthält ausschließlich Betriebskosten
PositionLeistungEntgelt (netto)
a5-jährige Mietzeitbindung115,50 €
b8-jährige Mietzeitbindung94,94 €
c10-jährige Mietzeitbindung88,08 €
dEntgelt nach Ablauf der Mietzeitbindung60,67 €

3. Die Genehmigungen nach Ziffer 1. und 2. Pos. 1. und 2. sind befristet bis zum 31.12.2018, die Genehmigungen nach Ziffer 2. Pos. 3. und 4. sind befristet bis zum 30.11.2017 mit Ausnahme der Positionen 3.1.3.3.3, 3.1.3.3.4, 3.2.2.2., 3.2.2.3, 4.1.1.3.4, 4.1.1.3.5, 4.2.3.2 und 4.2.3.3, die bis zum 30.11.2018 befristet sind.

4. Die Entgeltgenehmigung nach Ziffer 1. ergeht mit der Auflage, dass die Antragstellerin Zugangsnachfragern offen legt, welche Portierungskennungen eines Anbieters ohne eigenes Netz direkt in ihrem Netz erreicht werden können.

5. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3j-16/147

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 23.10.2017

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