BK3-16-149
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der envia TEL GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die envia TEL GmbH hat am 28.10.2016 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
2. Für Infrastrukturleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung PSTN-Zusammenschaltung (Anlage 1) Entgelte in Höhe der mit Folgeentgeltgenehmigungsantrag, ebenfalls vom 21.09.2016 seitens der Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte.
3. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, envia TEL nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.
4. Die Genehmigung der Entgelte zu I.1. wird mit Wirkung ab 01.01.2017 und zu I.2. mit Wirkung ab 01.12.2016 beantragt.
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 02.12.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
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§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Vorläufige Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
In dem o. a. Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:
- Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 TKG i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte ab dem Zeitpunkt ihres darin vorgesehenen Inkrafttretens vorläufig genehmigt.
- Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Der in Bezug genommene Konsultationsentwurf wird ab dem 08.02.2017 ebenfalls auf den Internetseiten veröffentlicht.
BK3j-16/149
Stand: 08.02.2017