BK3-16-184
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
Layer-2-Bitstrom Entgelte
hier: Einleitung eines Verfahrens gemäß § 29 Abs. 3 TKG betreffend die Telekom Deutschland GmbH, im Zusammenhang mit dem Zugang zum Layer 2-Bitstrom bei der Vereinbarung von Kontingentverträgen, Zugang unter bestimmten Tarifsystemen anzubieten und bestimmte Kostendeckungsmechanismen anzuwenden
Hinweis: Verbunden mit BK3c-17/004 zum neuen Verfahren BK3g-17-020!
Die Beschlusskammer leitet ein, die Telekom betreffendes Verfahren, gemäß § 29 Abs. 3 TKG ein, um zu prüfen, ob die Anordnung eines zusätzlichen Tarifsystems, welches eine (vollständige oder zumindest teilweise) Anrechnung von im Rahmen eines IP-Kontingentmodells gezahlten Upfronts vorsieht, zur Erreichung der Regulierungsziele erforderlich ist.
Der Einleitungsvermerk kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Interessierten Parteien wird die Gelegenheit eingeräumt, hierzu bis Mittwoch, den 11.01.2017, schriftlich Stellung zu nehmen. Fristverlängerungen können nicht gewährt werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 24.01.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Stellungnahmen sind zu richten an: E-Mail: BK3-Postfach@BNetzA.de
BK3e-16/184
Stand: 01.12.2016