BK3-17-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung

Entgeltanzeige der MEDIA BROADCAST GmbH betreffend Nationaler Markt für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale

Die Media Broadcast GmbH hat der Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 31.01.2017 diejenigen laufenden UKW-Übertragungsentgelte zur Kenntnis gegeben, die sie ab dem 01.04.2017 von insgesamt 102 Radioveranstaltern zu fordern beabsichtigt.

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur hat daraufhin am 07.02.2017 ein Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens ist sie gemäß § 39 Abs. 3 S. 3 TKG gehalten, innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Entgeltmaßnahme die Einführung des Entgelts bis zum Abschluss ihrer Prüfung zu untersagen, wenn die geplante Entgeltmaßnahme offenkundig nicht mit § 28 TKG vereinbar wäre.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beabsichtigt die Beschlusskammer, bis zum 14.02.2017 in 67 der 102 zur Kenntnis gegebenen Fälle eine solche vorläufige Untersagung vorzunehmen.

BK 3b-17/002

Konsultation

Stand: 08.02.2017

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