BK3-17-002
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Entgeltanzeige der MEDIA BROADCAST GmbH betreffend Nationaler Markt für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale
Die Media Broadcast GmbH hat der Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 31.01.2017 diejenigen laufenden UKW-Übertragungsentgelte zur Kenntnis gegeben, die sie ab dem 01.04.2017 von insgesamt 102 Radioveranstaltern zu fordern beabsichtigt.
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur hat daraufhin am 07.02.2017 ein Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens ist sie gemäß § 39 Abs. 3 S. 3 TKG gehalten, innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Entgeltmaßnahme die Einführung des Entgelts bis zum Abschluss ihrer Prüfung zu untersagen, wenn die geplante Entgeltmaßnahme offenkundig nicht mit § 28 TKG vereinbar wäre.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beabsichtigt die Beschlusskammer, bis zum 14.02.2017 in 67 der 102 zur Kenntnis gegebenen Fälle eine solche vorläufige Untersagung vorzunehmen.
BK 3b-17/002
Stand: 08.02.2017