BK3-17-004 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA)

Hinweis: Verbunden mit BK3e-16/184 zum neuen Verfahren BK3g-17-020!

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.03.2017 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) eingereicht.

Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.01.2017 die folgenden Entgelte bis zum 31.12.2024 zu genehmigen:

1. Zusatzvereinbarungen Kontingentmodelle Layer-2 BSA PLUS

a. für die Inanspruchnahme eines bundesweiten NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 1 beigefügten Zusatzvereinbarung NGA Kontingentmodell PLUS,

b. für die Inanspruchnahme eines regionalen NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 2 beigefügten Zusatzvereinbarung NGA Kontingentmodell PLUS,

2. Zusatzvereinbarungen zu Zusatzvereinbarungen Kontingentmodelle Layer-2 BSA PLUS

a. für die mit [BuGG] vereinbarte Zusatzvereinbarung zum L2-BSA-Vertrag über die Inanspruchnahme des NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA PLUS die Entgelte gemäß der als Anlage 3 beigefügten Zusatzvereinbarung zur Zusatzvereinbarung sowie der begleitenden Vereinbarungen,

b. für die mit [BuGG] vereinbarte Zusatzvereinbarung zum L2-BSA-Vertrag über die Inanspruchnahme des „Regionalen NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA PLUS“ die Entgelte gemäß der als Anlage 4 beigefügten Zusatzvereinbarung zur Zusatzvereinbarung,

c. für die mit [BuGG] vereinbarten Vereinbarung die Entgelte gemäß der als Anlage 5 beigefügten Vereinbarung

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-17/004 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 17.05.2017, 13:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Anlagen
Anlage 1 (PDF / 8 MB)
Anlage 2 (PDF / 7 MB)
Anlage 3 (pdf / 123 KB)
Anlage 4 (pdf / 128 KB)
Anlage 5 (pdf / 92 KB)

BK3c-17/004

Stand: 29.03.2017

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