BK3-17-005
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Verwaltungsverfahren zur Aufhebung des Beschlusses BK 4b-07-004 vom 29.06.2007 betreffend die Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung)
Die Beschlusskammer 3 hat ein Verfahren zur Aufhebung der Entscheidung BK4b-07-004/E 20.04.07 im Verhältnis zu den Klägerinnen (NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH; EWE TEL GmbH (ehemals osnatel GmbH); EWE TEL GmbH (ehemals Teleos Gesellschaft für Telekommunikation und Netzdienste Ostwestfalen-Schaumburg mbH & Co. KG); EWE TEL GmbH; Versatel Deutschland GmbH; M-net Telekommunikations GmbH) eingeleitet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-17/005 geführt.
Verfahrensgegenständliche Unterlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - können in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 17.05.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, auf die Durchführung dieser Verhandlung zu verzichten, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten.
BK3c-17/005
Stand: 11.04.2017