BK3-17-005 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 35 Abs. 6 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren zur Aufhebung des Beschlusses BK 4b-07-004 vom 29.06.2007 betreffend die Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung)

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss BK3c-17/005 vom 05.07.2017 beschlossen:

Die Genehmigung BK4b-07-004/E 20.04.07 vom 29.06.2007 wird hinsichtlich des Vertragsverhältnisses mit der Beigeladenen zu 2., soweit sie im Zeitpunkt der Beschlussfassung Gegenstand des Verfahrens VG Köln 21 K 541/16 ist, hinsichtlich des Vertragsverhältnisses mit der Beigeladenen zu 4., soweit sie im Zeitpunkt der Beschlussfassung Gegenstand der Verfahren VG Köln 21 K 580/16, 21 K 581/16 und 21 K 582/16 ist und hinsichtlich des Vertragsverhältnisses mit der Beigeladenen zu 5., soweit sie im Zeitpunkt der Beschlussfassung Gegenstand des Verfahrens 21 K 584/16 ist, zurückgenommen.

BK3c-17/005

Stand: 07.07.2017

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