BK3-17-008
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz
Standardangebot L2-BSA der Telekom Deutschland GmbH;
hier: Vorlage der Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG
Mit Schreiben vom 31.03.2017 hat die Telekom Deutschland GmbH den Vertragsentwurf für die Änderung des L2-BSA-Standardangebotes vorgelegt. Die Beschlusskammer hat daher ein Standardangebotsverfahren nach § 23 TKG eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-17/008 geführt.
Das vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Hiermit wird den interessierten Parteien Gelegenheit gegeben, zu dem geänderten Standardangebot bis zum 21.04.2017, unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-17-008, auf dem Postweg oder in elektronischer Form Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
bk3-postfach@bnetza.de
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 18.05.2017, 15:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Anlagen
BK3d-17-008_Standardangebot_L2-BSA_Änderung_Anlage (pdf / 716 KB)
BK3d-17/008
Stand: 05.04.2017