BK3-17-008
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren betreffend das Standardangebot L2-BSA Telekom Deutschland GmbH; hier: Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG; Erhöhung der maximal übertragbaren Ethernet-Rahmenlänge
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren betreffend das Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH, hier Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG, Erhöhung der maximal übertragbaren Ethernet-Rahmenlänge, veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-17/008 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren endet am 21.06.2017.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK3-17-008_Konsultationsentwurf_download (pdf / 93 KB)
BK3d-17/008
Stand: 08.06.2017