BK3-17-020 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung für den Layer 2-Bitstrom bei der Vereinbarung von Kontingentverträgen

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA), sowie von Amts wegen wegen der Auferlegung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit dem L2-BSA, Zugang unter bestimmten Tarifsystemen anzubieten und bestimmte Kostendeckungsmechanismen anzuwenden, betreffend die Telekom Deutschland GmbH, veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3g-17/020 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 08.06.2017 und endet am 16.06.2017.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage

BK3-17-020_Konsultationsentwurf_download (pdf / 322 KB)

BK3g-17/020

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 08.06.2017

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