BK3-17-020
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
TKG §§ 23, 26 i.V.m. § 5 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren betreffend die Entgeltgenehmigung für den Layer 2-Bitstrom bei der Vereinbarung von Kontingentverträgen
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat beschlossen:
I. Genehmigung
I.1 Die Entgelte in der dem Antrag als Anlage 1 beigefügten Zusatzvereinbarung zum L2-BSA-Vertrag über die Inanspruchnahme des „NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA PLUS“ in der Fassung der E-Mail der Antragstellerin vom 23.05.2017 werden rückwirkend ab dem 01.04.2017 genehmigt.
I.2 Die Entgelte in der dem Antrag als Anlage 2 beigefügten Zusatzvereinbarung zum L2-BSA-Vertrag über die Inanspruchnahme des „Regionalen NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA PLUS“ werden rückwirkend ab dem 01.04.2017 genehmigt.
I.2 Die Entgelte in der dem Antrag als Anlage 2 beigefügten Zusatzvereinbarung zum L2-BSA-Vertrag über die Inanspruchnahme des „Regionalen NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA PLUS“ werden rückwirkend ab dem 01.04.2017 genehmigt.
I.3 Die Entgelte in der mit der Beigeladenen zu 1. abgestimmten und dem Antrag als Anlage 3 beigefügten Zusatzvereinbarung zur Zusatzvereinbarung zum L2-BSA-Vertrag über die Inanspruchnahme des „NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA PLUS“ werden rückwirkend ab dem 01.04.2017 genehmigt.
I.4 Die Entgelte in der mit [BuGG] abgestimmten und dem Antrag als Anlage 4 beigefügten Zusatzvereinbarung zur Zusatzvereinbarung zum L2-BSA-Vertrag über die Inanspruchnahme des „Regionalen NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA PLUS“ werden rückwirkend ab dem 01.04.2017 genehmigt.
I.5 Die Entgelte in der dem Antrag als Anlage 5 beigefügten Vereinbarung mit [BuGG] werden rückwirkend [BuGG] genehmigt.
I.6 Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.2017.
I.7 Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
II. Einstellung
Das ursprünglich unter dem Aktenzeichen BK3e-16/184 geführte Verfahren betreffend die Auferlegung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit dem L2-BSA, Zugang unter bestimmten Tarifsystemen anzubieten und bestimmte Kostendeckungsmechanismen anzuwenden, wird eingestellt.
BK3g-17/020
BK3-17-0020_Beschluss (pdf, 1 MB)
Stand: 01.08.2017