BK3-17-022 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren nach § 42 TKG

Antrag der UPLINK Network GmbH gemäß § 42 TKG (hilfsweise: gemäß § 25 TKG) wegen missbräuchlichen Verhaltens der Media Broadcast GmbH mittels ungerechtfertigter Befristung von Einzelverträgen über die Mitbenutzung von analogen UKW-Antennenanlagen

Die UPLINK Network GmbH hat mit Schreiben vom 14.06.2017 einen Antrag gemäß § 42 TKG (hilfsweise: gemäß § 25 TKG) wegen missbräuchlichen Verhaltens der Media Broadcast GmbH mittels ungerechtfertigter Befristung von Einzelverträgen über die Mitbenutzung von analogen UKW-Antennenanlagen eingereicht.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-17/022 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 12.07.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3b-17/022

Einstellung des Verfahrens

Stand:14.07.2017

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