BK3-17-068
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk
TKG §§ 23, 26 i.V.m. § 5 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren betreffend das Standardangebot für die Terminierung Mobilfunk der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat auf die mündliche Verhandlung vom 27.02.2018 beschlossen:
1. Das von der Betroffenen mit Schreiben vom 29.11.2017 vorgelegte Standardangebot für Mobilfunkterminierungsleistungen und damit in Zusammenhang stehender weiterer Leistungen in der Fassung des Schreibens vom
08.02.2018 wird in Kraft gesetzt.
2. Die Mindestlaufzeit des Standardangebotes endet am 29.05.2019.
3. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Verpflichtung zur Vorlage eines Standardangebotes entfällt oder eine zukünftige Regulierungsverfügung den Umfang der Zugangsverpflichtungen der
Betroffenen ändert.
08.02.2018 wird in Kraft gesetzt.
2. Die Mindestlaufzeit des Standardangebotes endet am 29.05.2019.
3. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Verpflichtung zur Vorlage eines Standardangebotes entfällt oder eine zukünftige Regulierungsverfügung den Umfang der Zugangsverpflichtungen der
Betroffenen ändert.
BK3g-17/068
Stand: 06.06.2018