BK3-18-020 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss


TKG § 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2018 den o. g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt, für den Zeitraum ab 01.12.2018 die nachfolgenden zählerrelevanten Entgelte sowie das Entgelt für den Kollokationsstrom zu genehmigen:

1 Einmalige Entgelte
PositionLeistungEntgelt (€)
1.1Erstmaliger Aufbau eines Stromzählers je Zähler572,80 €
1.2Jährliche Stromzählerablesung je Zähler25,29 €
1.3 Auswechselung des Stromzählers
PositionLeistungEntgelt (€)
1.3.1Austausch je Zähler209,36 €
1.3.2Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Zählerauswechselung je Zähler116,71 €

1.4 Rückbau der MUS-Verkabelung, je Zähler: 110,13 €

2 Laufende Entgelte
PositionLeistungEntgelt (€)
2.1Entgelt für den Stromverbrauchdas maximal genehmigungsfähige Entgelt, mindestens aber 0,2242 €/kWh

Die Genehmigung der Entgelte unter 1.2 und 2.1 wird bis zum 30.11.2019, für die Positionen 1.1, 1.3.1, 1.3.2 sowie 1.4 bis zum 30.11.2020 beantragt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK 3f-18/020 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Teile, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 31.10.2018 um 09:00 Uhr terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung zu verzichten. Eine etwaige Absage der Verhandlung wird auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.

BK 3f-18/020

Entscheidung

Stand: 04.10.2018

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