BK3-19-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 Satz1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für im Zusammenhang mit der Festnetzterminierung in das Netz der ecotel communication AG stehende Infrastrukturleistungen (Kollokation)
In dem o.g. Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 27.09.2019 beschlossen:
Die Entgelte für mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin zusammenhängende NGN-Infrastrukturleistungen werden für die Zusammenschaltung am Vermittlungsstellenstandort der Antragstellerin nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 Satz 1 TKG rückwirkend ab dem 01.07.2019 wie folgt genehmigt:
1 NGN-Kollokationsfläche Position Leistung Entgelt (netto) 1.1 Monatliche Kaltmiete ohne Service- und Nebenkosten pro qm (Frankfurt) 15,50 €
1.2 Nebenkosten Position Leistung Entgelt (netto) 1.2.1 Servicekostenpauschale pro qm 0,10 € 1.2.2 Nebenkostenpauschale je qm 2,33 €
- Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 30.11.2020.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3d-19/013
BK3-19-0013_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 16.10.2019