BK3-19-013 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 Satz1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für im Zusammenhang mit der Festnetzterminierung in das Netz der ecotel communication AG stehende Infrastrukturleistungen (Kollokation)

In dem o.g. Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 27.09.2019 beschlossen:

  1. Die Entgelte für mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin zusammenhängende NGN-Infrastrukturleistungen werden für die Zusammenschaltung am Vermittlungsstellenstandort der Antragstellerin nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 Satz 1 TKG rückwirkend ab dem 01.07.2019 wie folgt genehmigt:

    1 NGN-Kollokationsfläche
    PositionLeistungEntgelt (netto)
    1.1Monatliche Kaltmiete ohne Service- und Nebenkosten pro qm (Frankfurt) 15,50 €


    1.2 Nebenkosten
    PositionLeistungEntgelt (netto)
    1.2.1Servicekostenpauschale pro qm0,10 €
    1.2.2Nebenkostenpauschale je qm2,33 €



  2. Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 30.11.2020.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3d-19/013

Antrag

Stand: 16.10.2019

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