BK3-19-026
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom Deutschland GmbH („TAL-Einmalentgelte“) im Verhältnis zur NetCologne GmbH für den Zeitraum 01.07.2007 bis 30.06.2008
In dem o.g. Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 09.07.2019 beschlossen:
Für das Zugangsverhältnis betreffend den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1. und für die auf dieser Grundlage abgewickelten Leistungen werden rückwirkend für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008 folgende Entgelte genehmigt::
Entgelte zu BK3-19-026 (pdf / 86 KB)
BK 3c-19/026
BK3-19-026_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 10.07.2019