BK3-19-030
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Voiceworks GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin
Die Voiceworks GmbH hat mit Schreiben vom 13.09.2019 mit Wirkung ab dem 01.12.2019 beantragt:
Die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung Voiceworks-B.1 (Verbindungen in das Mobilfunknetz von Voiceworks zu Teilnehmeranschlüssen von Voiceworks, einschließlich Verbindungsaufbau sowie Halten der Verbindung), in Höhe von 2,9 EUR-Cent/Min. netto (zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt.), hilfsweise in Höhe eines Aufschlags von 0,7 EUR-Cent/Min. netto zu einem genehmigten Entgelt für die Terminierung in das Netz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für den Zeitraum ab dem 01.12.2019 bis zum 30.11.2022 zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3k-19/030 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Die für den 16.10.2018 terminierte öffentliche mündliche Verhandlung findet - nachdem alle Verfahrensbeteiligte einem Verzicht auf die Durchführung zugestimmt haben - nicht statt.
BK3k-19/030
Stand: 24.09.2019