BK3-19-031
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom und Stromzählerablesung, für Raumlufttechnik bei der HVt-Kollokation und für Interconnection-Anschlüsse (ICAs u. N-ICAs)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.09.2019 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt die nachfolgenden Entgelte unter I. für den Zeitraum ab dem 01.12.2019 bis zum 30.11.2020 zu genehmigen:
I. Kollokationsstrom und Stromzählerablesung
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.1 | Jährliches Entgelt für die einmal jährliche Stromzählerablesung (über Smart Meter), je Zähler | 27,17 € |
1.2 | Jährliches Entgelt für die monatliche Stromzählerablesung (über Smart Meter), je Zähler | 30,70 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.1 | Entgelt für den Stromverbrauch | 0,2387 €/kWh |
Sie beantragt ferner folgende Entgelte unter II. rückwirkend ab dem 01.07.2019 bis zum 30.11.2020 zu genehmigen:
II. Raumlufttechnik
1. Jährliches Entgelt für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Standard-Kollokationsraum für Interconnection-Anschlüsse (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüsse (N-ICAs), mindestens jedoch für 1 kW:
2. Monatliches Entgelt für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung:
b. 8 Jahren Mindestmietzeit: 174,38 €,
c. 10 Jahren Mindestmietzeit: 159,50 €,
d. sowie 99,99 €
nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-19/031 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist vorsorglich für den 31.10.2019, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung zu verzichten.
BK3f-19/031
Stand: 24.09.2019