BK3-19-031 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom und Stromzählerablesung, für Raumlufttechnik bei der HVt-Kollokation und für Interconnection-Anschlüsse (ICAs u. N-ICAs)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.09.2019 den o.g. Entgeltantrag gestellt.

Sie beantragt die nachfolgenden Entgelte unter I. für den Zeitraum ab dem 01.12.2019 bis zum 30.11.2020 zu genehmigen:

I. Kollokationsstrom und Stromzählerablesung

1 Einmalige jährliche Entgelte
PositionLeistungEntgelt
1.1Jährliches Entgelt für die einmal jährliche Stromzählerablesung (über Smart Meter),
je Zähler
27,17 €
1.2Jährliches Entgelt für die monatliche Stromzählerablesung (über Smart Meter),
je Zähler
30,70 €
2 Laufende Entgelte
PositionLeistungEntgelt
2.1Entgelt für den Stromverbrauch0,2387 €/kWh

Sie beantragt ferner folgende Entgelte unter II. rückwirkend ab dem 01.07.2019 bis zum 30.11.2020 zu genehmigen:

II. Raumlufttechnik

1. Jährliches Entgelt für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Standard-Kollokationsraum für Interconnection-Anschlüsse (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüsse (N-ICAs), mindestens jedoch für 1 kW:

a. 761,87 €

2. Monatliches Entgelt für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung:

a. 5 Jahren Mindestmietzeit: 219,02 €,
b. 8 Jahren Mindestmietzeit: 174,38 €,
c. 10 Jahren Mindestmietzeit: 159,50 €,
d. sowie 99,99 €

nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-19/031 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist vorsorglich für den 31.10.2019, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung zu verzichten.

BK3f-19/031

Entscheidung

Stand: 24.09.2019

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