BK3-19-031
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom und Stromzählerablesung, für Raumlufttechnik bei der HVt-Kollokation und für Interconnection-Anschlüsse (ICAs u. N-ICAs)
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat beschlossen:
1. Die Entgelte für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung inklusive Zählerablesung werden ab dem 01.12.2019 wie folgt genehmigt:
Position | Leistung | Entgelt |
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1.1 | Monatliche Stromzählerablesung, je Zähler jährlich | 9,01 € |
1.2 | Jährliche Stromzählerablesung, je Zähler jährlich | 8,39 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.1 | Entgelt für den Stromverbrauch | 0,2080 €/kWh |
2. Die Entgelte für die Raumlufttechnik im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung werden rückwirkend ab dem 01.07.2019 wie folgt genehmigt:
Position | Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung (Das monatliche Entgelt ist abhängig von der vereinbarten Mindestmietzeit und enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbaren kälteproduzierenden Anlagenteile der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- und Außenteile bei Multisplit-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeitbindung enthält ausschließlich Betriebskosten. | Entgelt |
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a | 5-jährige Mietzeitbindung | 124,00 € |
b | 8-jährige Mietzeitbindung | 102,59 € |
c | 10-jährige Mietzeitbindung | 95,45 € |
d | Entgelt nach Ablauf der Mietzeitbindung | 66,90 € |
3. Das Entgelt für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für den Standard-Kollokationsraum im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (N-ICAs) wird rückwirkend ab dem 01.07.2019 wie folgt genehmigt:
Leistung | Entgelt |
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Raumlufttechnik, je kW Entwärmungsleistung, mindestens jedoch für 1 kW, jährlich | 607,50 € |
4. Die Genehmigungen unter den Ziffern 1. bis 3. sind befristet bis zum 30.11.2020.
5. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
BK3f-19/031
BK3-19-031_Beschluss (pdf, 3 MB)
Stand: 05.12.2019