BK3-19-033
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetz (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Verbindungslinie (Inter-Buildingabschnitt) des ICAs Customer Sited zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen (Fernübertragungssegmente) im Zusammenhang mit den Interconnection-Anschlüssen
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 30.09.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Darin wird die Genehmigung der Entgelte ab dem 01.01.2020 für folgende Leistungen (fett gedruckt hervorgehoben) gemäß beigefügter Preisliste (Anlage 2) beantragt. Grundsätzlich kommen für den Inter-Building-Abschnitt die jeweiligen CFV-Entgelte zum Ansatz. Die in der Preisliste beantragten Entgelte entsprechen deshalb den aktuell gültigen Entgelten der jeweils korrespondierenden CFV.
Die Genehmigung der Entgelte für die Leistungen nach Aufwand werden gemäß der Preisliste in Anlage 2 (fett gedruckt hervorgehoben) ebenfalls ab dem 01.01.2020 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-19/033 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 08.11.2019, 10:00 Uhr terminiert.
Auf die Durchführung der ömV wird verzichtet.
BK3c-19/033
Stand: 07.10.2019