BK3-19-033 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Verbindungslinie (Inter-Buildingabschnitt) des ICAs Customer Sited zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen (Fernübertragungssegmente) im Zusammenhang mit den Interconnection-Anschlüssen

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat beschlossen:

1. Als jährliche Überlassungspreise für die Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen als Teil von ICAs des Typs „Customer-Sited“ werden ab dem 01.01.2020 folgende Entgelte genehmigt:

1.1. Entgelte für die Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen in den Varianten „Customer Sited“ und „Customer Sited mit Doppelabstützung“:

2 Mbit/s
StreckeEntgelt
bis 50 km440,00 €/ICAs
ab 51 bis 100 km880,00 €/ICAs
ab 101 km1.500,00 €/ICAs
16 x 2 Mbit/s
StreckeEntgelt
bis 50 km5.500,00 €/ICAs
ab 51 bis 100 km7.990,00 €/ICAs
ab 101 km12.420,00 €/ICAs
21 x 2 Mbit/s
StreckeEntgelt
bis 50 km7.350,00 €/ICAs
ab 51 bis 100 km11.160,00 €/ICAs
ab 101 km15.120,00 €/ICAs
63 x 2 Mbit/s
StreckeEntgelt
bis 50 km8.170,00 €/ICAs
ab 51 bis 100 km12.410,00 €/ICAs
ab 101 km16.800,00 €/ICAs


1.2 Entgelte für die Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen in den Varianten „Customer Sited mit Zweiwegeführung“ und „Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“:

2 Mbit/s
StreckeEntgelt
bis 50 km440,00 €/ICAs x 1,01
ab 51 bis 100 km880,00 €/ICAs x 1,01
ab 101 km1.500,00 €/ICAs x 1,01
16 x 2 Mbit/s
StreckeEntgelt
bis 50 km5.500,00 €/ICAs x 1,01
ab 51 bis 100 km7.990,00 €/ICAs x 1,01
ab 101 km12.420,00 €/ICAs x 1,01
21 x 2 Mbit/s
StreckeEntgelt
bis 50 km 7.350,00 €/ICAs x 1,01
ab 51 bis 100 km11.160,00 €/ICAs x 1,01
ab 101 km15.120,00 €/ICAs x 1,01
63 x 2 Mbit/s
StreckeEntgelt
bis 50 km8.170,00 €/ICAs x 1,01
ab 51 bis 100 km12.410,00 €/ICAs x 1,01
ab 101 km16.800,00 €/ICAs x 1,01
2. Für folgende Leistungen wird eine Abrechnung „nach Aufwand“ genehmigt:
LeistungenEntgelt
Mehrkosten für Ergänzungsanlagenach Aufwand

Sonderbauweise

(Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation)

nach Aufwand

Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung der Anschalteeinrichtung und Verlegung der Endleitung
(Preis für Fahrt- und Arbeitsleistung, die für die Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung der

Abschlusseinrichtung des Inter-Building-Abschnitts erbracht werden, je 2 Mbit/s-Verbindung)

nach Aufwand

Hinweis: Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Antragstellerin vom 01.02.2019.

2. Die Genehmigung der Entgelte in Ziffer 1, die den nicht regulierten, durch den Wettbewerb gebildeten Marktpreisen entsprechen, steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass sich die als Basis für die Vergleichsentgelte herangezogenen genehmigten Entgelte nicht unerheblich ändern sollten und aufgrund dessen eine Anpassung der Vergleichsentgelte erfolgt ist. Die Änderung der Entgelte ist durch die Antragstellerin anzuzeigen und nachzuweisen.

3. Die Genehmigung in Ziffer 1 und 2 ist befristet bis zum 31.12.2022.

BK3c-19/033

Antrag

Stand: 05.12.2019

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