BK3-19-034
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für im Zusammenhang mit der Festnetzterminierung in das Netz der ecotel communication AG stehende Infrastrukturleistungen (Raumlufttechnik + Kollokationsstrom)
In dem o.g. Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 28.11.2019 beschlossen:
Die Entgelte für mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin zusammenhängenden NGN-Infrastrukturleistungen werden für die Zusammenschaltung am Vermittlungsstellenstandort der Antragstellerin wie folgt genehmigt:
a. ab dem 01.12.2019: Position Leistung
Entgelt Nebenleistung NGN-Kollokationsfläche Entgelt für den Stromverbrauch 0,2080 €/kWh
b. rückwirkend ab dem 01.07.2019:
Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung
(Das monatliche Entgelt ist abhängig von der vereinbarten Mindestmietzeit und enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbaren kälteproduzierenden Anlagenteile der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- und Außenteile bei Multisplit-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeitbindung enthält ausschließlich Betriebskosten
Mietdauer Entgelt in € (netto)
rückwirkend ab dem
01.07.20195-jährige Mietzeitbindung 124,00 € 8-jährige Mietzeitbindung 102,59 € 10-jährige Mietzeitbindung 95,45 € Entgelt nach Ablauf der Mietzeitbindung 66,90 €
- Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 30.11.2020.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3d-19/034
BK3-19-034_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 12.12.2019